Neuer Anlauf
Sondergesetz für Hofburg-Wahl im Advent
Die Wiederholung der Stichwahl zum Bundespräsidenten findet am 4. Dezember statt. Auch die jetzt nachrückenden Jungwähler dürfen mitwählen. Sobotka lässt indes gegen seine eigenen Leute ermitteln.
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