Ein "Nachzipf" droht dem Kärntner Schulgesetz. Das wurde erst im März von SPÖ, ÖVP, Grüne und FPÖ im Landtag geändert, um die Klassenschülerhöchstzahl mit 25 zu fixieren. Doch das neue Gesetz ist noch nicht einmal im Landesgesetzblatt veröffentlicht, da steht schon eine Reparatur ins Haus.
Wirbel. Für Turbulenzen sorgt das Faktum, dass es negative Auswirkungen auf den Abteilungsunterricht gibt. In etlichen ländlichen Kleinschulen werden mangels Kindern mehrere Schulstufen gemeinsam in einer Klasse unterrichtet (= Abteilungsunterricht). Mit Schulbeginn könnte es dazu kommen, dass nicht mehr wie bisher der 21. Schüler in zwei Schulklassen teilt, sondern erst der 26. Neun Schulen, von Ossiach bis Zammelsberg, würden so ab Herbst nur noch einklassig.
In einem Punkt Einigkeit. Scheuch sieht die Schuld dafür bei den anderen Parteien: Im Gesetzesanhang sei das unter Artikel 2 fixiert, so Beatrice Haidl von der Schulabteilung. ÖVP-Chef Josef Martinz und SPÖ-Bildungssprecherin Nicole Cernic verweisen hingegen, dass die Materie per Richtlinie geregelt sei - und die hänge von Scheuch ab. Nur in einem Punkt gibt es Einigkeit: Es darf für die Schüler keine Verschlechterungen geben.
Korrekturen. Also sind Korrekturen angesagt: Scheuch kündigt einen BZÖ-Vorstoß an, um das Gesetz zu ändern. Martinz und Cernic fordern von Scheuch, per Richtlinie die Teilungsziffer analog zur gesenkten Klassenschülerhöchstzahl zu senken: ab dem 17. Schüler sollte in zwei Klassen geteilt werden. Die Grüne Zalka Kuchling kritisiert, dass Scheuch den Entscheid über Kleinschulen den Gemeinden zuschieben will.
Neues Schulgesetz braucht wieder Reparatur
Beim Abteilungsunterricht in kleinen Volksschulen soll es zu keinen Verschlechterungen kommen. Parteien schieben sich gegenseitig Schuld zu.
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