Die rot-schwarze Wahlrechtsreform hat am Mittwoch den Ministerrat passiert. Die Eckpfeiler sind die Senkung des aktiven Wahlalters von 18 auf 16 Jahre, die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre und die Einführung der Briefwahl im In- und Ausland. Darüber hinaus sind sich SPÖ und ÖVP über die Senkung des passiven Wahlalters von 19 auf 18 Jahre grundsätzlich einig.

Legislaturperiode. Eine fünfjährige Legislaturperiode ist in der Europäischen Union selten. In 20 von 27 Mitgliedsländern arbeiten die Parlamente vier Jahre lang. Innerhalb Österreichs haben die meisten Landtage schon jetzt eine fünfjährige Gesetzgebungsperiode, das oberösterreichische Landesparlament wird überhaupt nur alle sechs Jahre gewählt. Auch Gemeindeparlamente haben überwiegend fünfjährige Legislaturperioden, nur in Kärnten, Oberösterreich und Tirol findet die Gemeinderatswahl alle sechs Jahre statt.

Wahlalter: Die bundesweite Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre macht Österreich zum Europa-Pionier. Der Urnengang wird derzeit in allen europäischen Staaten erst mit 18 gewährt. In Österreich wirkt sich diese Änderung aber nicht nur auf Bundesebene aus. Das "Homogenitätsprinzip" der Verfassung sieht vor, dass die Länder nachziehen, wenn der Bund das Wahlalter auf 16 Jahre senkt. Demnach dürfen die Länder zwar selbstständig über das Wahlrecht für Landtags- und Gemeinderatswahlen entscheiden. Allerdings dürfen sie die "Bedingungen des aktiven und passiven Wahlrechts nicht enger ziehen als die Bundesverfassung für Wahlen zum Nationalrat". So dürfen 16- und 17-jährige Jugendliche in Wien, Salzburg und dem Burgenland bereits bei Landtags- und Gemeinderatswahlen mitstimmen, in Kärnten und der Steiermark nur bei Gemeinderatswahlen.

Briefwahl im Inland: Mit der Briefwahl wird das Wählen außerhalb der Wahlzelle möglich. Dazu muss man beim Gemeindeamt eine Wahlkarte beantragen. Den ausgefüllten Stimmzettel steckt man in ein beige-farbenes Kuvert, dieses kommt in die Wahlkarte hinein. Auf dieser muss man dann durch Unterschrift eidesstattlich erklären, dass er den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde. Die Wahl muss vor Schließen des letzten Wahllokales erfolgen, deswegen müssen auch Ort und Zeitpunkt angegeben werden. Das Porto für den Brief zahlt der Wähler.

Briefwahl im Ausland: Für Auslandsösterreicher bringt die Briefwahl einige Erleichterungen. Mit ihr fällt für sie ein kompliziertes Procedere weg. Bisher musste man zunächst ein Schreiben an die Evidenzbehörde des letzten Wohnsitzes richten, danach einen Antrag auf eine Wahlkarte stellen und schließlich das Kuvert von zwei in der EU lebenden Zeugen unterschrieben lassen. Künftig wird die eidesstattliche Erklärung erreichen. Auslandsösterreicher können außerdem ein 10-Jahres-Abonnement der Wahlkarten bestellen. Mit diesem kriegen sie bei jeder Wahl die Wahlkarten automatisch zugeschickt.