Keine Freunde macht sich Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) mit seinem Entwurf zur Reform der Strafprozessordnung (StPO). Für Protest sorgt vor allem die geplante Wiedereinführung des Mandatsverfahrens ohne Hauptverhandlung bei kleineren Delikten. Der Grundsatz eines fairen Verfahrens werde dadurch verletzt, heißt es in den Stellungnahmen. Die Begutachtungsfrist ist am Freitag abgelaufen.

Die möglichen Vorteile wie etwa die Verfahrensbeschleunigung stünden insgesamt in keinem Verhältnis zu den rechtsstaatlichen Nachteilen, heißt es etwa in der Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu dem "reinen Aktenverfahren" ohne mündliche Verhandlung. 1999 sei es wegen seiner "grundrechtlichen Problematik" abgeschafft worden. Damals habe es nur für Geldstrafen gegolten, nun seien sogar bis zu einjährige Freiheitsstrafen vorgesehen, so der OGH.

Ähnlich sieht man das in der Rechtsanwaltskammer. "Dass jemand ohne förmliches Strafverfahren unbedingt bis zu zwölf Monate bestraft werden kann, ist nichts anderes als grundrechtsferne administrative Bewältigung der Belastung der Justiz", heißt es dort. Für Amnesty International ist das Vorhaben "menschenrechtlich bedenklich". Die Organisation bemängelt ebenso wie der Verein "Neustart", dass das Gericht eine Strafe bemessen würde, ohne je einen persönlichen Eindruck vom Beschuldigten gewonnen zu haben.

An der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck befürchtet man zudem einen Schritt "in Richtung Absprachen im Strafprozess unter Ausklammerung der öffentlichen Kontrolle durch öffentliche Hauptverhandlungen". Am Grazer Straflandesgericht ortet man einen Tribut an die "Registerkosmetik", trotzdem erwartet das Landesgericht Linz keine Entlastung der Gerichte. Ablehnung kommt auch von der Wiener Strafrechtlerin Susanne Reindl-Krauskopf, dem Grazer Strafrechtler Hannes Schütz sowie vom Innsbrucker Strafrechtsinstitut, und das dortige Oberlandesgericht befürchtet einen Schaden für das Vertrauen in die Justiz.

Dass Staatsanwälte künftig ihre Ermittlungen nach drei Jahren nur noch mit gerichtlicher Genehmigung fortsetzen dürfen, stößt auf weniger Widerstand. An eine Verfahrensbeschleunigung, etwa in komplexen Wirtschaftscausen, glaubt man an den Gerichten allerdings nicht. Dass der zweite Berufsrichter in manchen Schöffenverfahren wiederkommen soll, stößt auf positives Echo, geht manchen aber nicht weit genug. Das Strafprozessordnungs-Paket bringt zudem die Unterscheidung zwischen einem - nur aufgrund einer Anzeige - Verdächtigem und einem Beschuldigten sowie Maßnahmen zur "Klarstellung der Objektivität und Unabhängigkeit" von Sachverständigen. Außerdem wird der Verteidigungskostenersatz bei einem Freispruch verdoppelt.

Auch der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und der Österreichische Zeitschriften- und Fachmedien-Verband (ÖZV) meldeten sich zu Wort. Beide wünschen sich eine explizite Verpflichtung der Staatsanwälte zur Auskunftserteilung. Der ORF ortet in den geplanten Regeln zur Information der Medien eine menschenrechtlich bedenkliche "massive Informationsbeschränkung".