Die Staatsanwaltschaft Steyr wird keine U-Haft für jenen 19-Jährigen beantragen, der in Weyer ein 15-jähriges ukrainisches Mädchen vergewaltigt haben soll. Laut Ermittlungsakte sei die Lage nicht so eindeutig, wie bisher in der Öffentlichkeit dargestellt, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag. Zwei Freundinnen des mutmaßlichen Opfers hätten die Situation anders geschildert. Ein Grund für eine Untersuchungshaft liege derzeit nicht vor.
Vergewaltigte Ukrainerin (15)
Staatsanwalt entschied: Keine U-Haft für Tatverdächtigen
Laut Ermittlungsakte sei die Lage nicht so eindeutig, wie bisher in der Öffentlichkeit dargestellt, so die Begründung der Staatsanwaltschaft Steyr. Zwei Freundinnen des Opfers sollen den Syrer entlasten.
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