Der Prozess um Pestizide im Trinkwasser von Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) hat am Donnerstag im Landesgericht Wels mit einem Freispruch für einen ehemaligen leitenden Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebs geendet. Davor hatte das Oberlandesgericht (OLG) Linz bereits zweimal die Urteile - beide Male ein Schuldspruch gegen den Mann - aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an die erste Instanz zurückverwiesen. Das nunmehrige Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Hauptangeklagte soll 2013 bzw. 2014 als Beschäftigter eines Entsorgungsbetriebs veranlasst haben, dass Abwasser aus der Pflanzenschutzmittelproduktion auf eine Baurestmassen-Deponie statt in die eigentlich dafür vorgesehene thermische Verwertung kommt. Rund 1.400 Tonnen Flüssigabfälle sollen zu einer länger als eineinhalb Jahre andauernden Grundwasserverschmutzung rund um Ohlsdorf geführt haben, so der Vorwurf.

Die Kosten für die Beseitigung der dadurch entstandenen Schäden werden mit rund drei Millionen Euro beziffert. Der Mann ist bereits zweimal zu einer unbedingten Geld- und einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden, beide Male hob die nächste Instanz die Urteile aber auf und verwies die Causa zurück an das Erstgericht. Diesmal sah die Richterin keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte eine Weisung gegeben habe, die Abwässer nicht ordnungsgemäß zu entsorgen, oder weggesehen haben könnte.