Wie die ersten Adventwochenenden fällt auch der Nikolaustag in den aktuellen Lockdown. Während Weihnachtsmärkte geschlossen bleiben, sind Nikolausbesuche möglich. Kultusministerin Susanne Raab (ÖVP) zufolge fallen diese als unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten unter die Ausnahmeregeln für die Ausgangsbeschränkungen. Dafür sind jedoch Sicherheitsvorkehrungen notwendig. Es gilt die 2G-Regel, wenn eine FFP2-Maske getragen wird reicht auch ein negatives Testergebnis.

Sowohl Raab als auch die katholische Kirche zeigen sich erfreut über diese Ausnahme. Ihr sei es ein besonderes Anliegen, "dass wir trotz der aktuell herausfordernden Corona-Lage für die Familien und Kinder im Land den Nikolaus-Besuch als besonders schöne Tradition in der Adventzeit wieder möglich machen können", wird Raab in einer Aussendung zitiert. Peter Schipka, Generalsekretär der Bischofskonferenz, ergänzt: "Die Haltungen des heiligen Nikolaus, Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft, sind gerade jetzt wichtig, damit es zu keinem Lockdown der Herzen angesichts der Corona-Pandemie kommt."