In ihrem Hotel haben schon Kaiserin Sissi und Agatha Christie geschlafen, wobei diese historischen Persönlichkeiten mit der Bettwäsche sicher weniger haderten, als Monika Wenger. Die gebürtige Steirerin führt mit ihrem Sohn das Hotel „Grüner Baum“ in bester Lage in Hallstatt. Vergangenes Jahr legte sie sich mit dem Grazer Mietwäscheunternehmen Brolli an.

Alles begann 2022, als Wenger auf der Suche nach einem neuen Anbieter war. Ein Brolli-Vertreter sei zu ihr ins Hotel gekommen, man habe ein Bestellformular ausgefüllt. „Er hat das so formuliert, dass man den Service einmal ausprobieren könnte.“ Die damit verbundenen Geschäftsbedingungen (AGB) auf der Rückseite habe er aber weder erklärt, noch darauf hingewiesen.

Geschäftsbedingungen, die sich gewaschen haben

Damit wurde aber ein Vertrag abgeschlossen, der sich aus Sicht der Hoteliere gewaschen hatte: „Er läuft immer über fünf Jahre. Ändert man ihn, wird er automatisch um weitere fünf Jahre verlängert.“ Und kündige man vor Ablauf der fünf Jahre, so sei Schadenersatz in der Höhe eines Drittels des vertraglichen Nettoumsatzes bis Ende der Laufzeit fällig.

Was sie ebenso erzürnte: Die gelieferte Wäsche „war zerrissen, schlecht gebügelt und fleckig, es wurden auch falsche Farben geliefert.“ Mit ihrer Kritik ist Wenger auch nicht alleine: Zwei weitere Branchenkollegen aus Hallstatt beschweren sich über AGB und der Qualität in schriftlichen Statements, die der Kleinen Zeitung vorliegen. Für die Hoteldirektorin ist klar: „Sie halten Kunden mit ihren Verträgen in Geiselhaft und müssen sich nicht um Qualität bemühen.“

Bei Kündigung kam Klage

Nach wiederholten, fruchtlosen Beschwerden kündigte Wenger. Dann kam eine Schlussrechnung über 141.000 Euro. „Ich habe gesagt, ich zahle nichts. Daraufhin hat Brolli mich um diese Summe geklagt.“ Vergangenes Jahr ging der Prozess in Graz über die Bühne. Man habe sich auf einen Vergleich geeinigt, sie muss rund 56.000 Euro zahlen.

„Am liebsten wäre ich aber bis zum Obersten Gerichtshof gegangen“, sagt die Hoteliere, das Risiko sei ihr aber zu groß gewesen. „Meine Hoffnung wäre, dass die WKO aufwacht und die AGB klagt. Sie sollten ihre Aufgabe als Vertreter der Unternehmen wahren.“ Auf Nachfrage bei der WKO heißt es: Die AGB seien zwar „unangenehm, aber rechtlich nicht unzulässig“. Vereinzelt wären Unternehmen deswegen auch an die WKO herangetreten (siehe auch Faktbox unten).

Langfristige Verträge seien nötig

Gänzlich anders sieht man diesen Fall bei Brolli. Prokurist Erich Hering bestätigt die bemängelten AGB, erklärt aber: „In so einer kurzfristigen Branche müssen wir uns langfristig absichern.“ Beim Mietwäsche gehe man in Vorleistung, kaufe für jeden Kunden die benötigte Wäsche ein und lagere diese in großen Hallen. „Bei kurzfristigen Buchungen über Booking und Co. kann so die Versorgung aller Kunden sicher gestellt werden.“ 4000 davon – vornehmlich Beherbergungsbetriebe – hat man in ganz Österreich.

Hinter dem angesprochenen Vertreter stehe man zu 100 Prozent, er sei der beste Verkäufer im Haus. Dass er hier bei der Vertragserstellung falsche Angaben gemacht wurden, kann Hering ausschließen. Außerdem komme der Vertrag nochmals mit einem Willkommens-E-Mail an den Kunden, spätestens dort hätte sich die Hoteldirektorin die AGB durchlesen können. Was die Qualität der gelieferten Ware angeht, habe das Hallstätter Hotel bei über 210.000 Stücke bestellter Wäsche nur eine Reklamationsquote von rund 0,5 Prozent. „Natürlich machen wir auch Fehler, aber das ist eine überschaubare Menge.“

Prinzipiell suche man bei Problemen mit Verträgen immer zuerst das Gespräch, wie auch in diesem Fall mehrmals, so Hering weiter. Außerdem habe es in der Laufzeit schon Anpassungen gegeben. „Sie hat aber auf die Mails nicht mehr reagiert.“ Er vermutet hinter dem Vertragsende von Frau Wenger andere Motive: „Sie wollte auf einen billigeren Vertrag eines Mitbewerbers wechseln und schnell aus dem Vertrag herauskommen.“