Die Bischofskonferenz hat neue Corona-Regeln für Gottesdienste festgelegt. Wer einen liturgischen Dienst versieht (z.B. Ministranten, Lektoren, Kantoren), braucht nun einen 3G-Nachweis, wurde bei der Vollversammlung der Bischöfe laut Kathpress am Donnerstag beschlossen. Unverändert aufrecht bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, für den Besuch des Gottesdienstes braucht es weiter keinen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis.

Auf die FFP2-Maske verzichtet werden kann einerseits bei "Feiern aus einmaligem Anlass" (z.B. Taufen, Hochzeiten, Erstkommunionen oder Firmungen), wenn eigens die 2G-Regel für alle vereinbart wird. Ebenfalls keine Maske getragen werden muss bei Gottesdiensten unter freiem Himmel. Keine Maskenpflicht gilt außerdem für Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS anlegen.

Wer kontrolliert?

Für die Kontrolle der 3G-Nachweise der liturgischen Dienste zuständig ist der jeweilige Vorsteher der Feier. Wer einen solchen Dienst versieht, muss sich außerdem vorher die Hände waschen oder desinfizieren.

Darf gesungen werden?

Gesungen werden darf bei liturgischen Feiern weiterhin. Neue Einschränkungen gibt es aber für den Chorgesang und Chorproben: Bis zu 25 Personen sind sie nur mit einem 2,5G-Nachweis zulässig, ab 26 Personen ist ein 2G-Nachweis obligatorisch.

Diese Vorgaben gelten jeweils nur für Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen gelten die jeweiligen staatlichen Regelungen - für das Pfarrcafe also jene für die Gastronomie, für Kirchenkonzerte jene für Veranstaltungen.