
Ein 44-jähriger Iraker ist am Donnerstagabend am Wiener Landesgericht als gescheiterter IS-Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die acht Geschworenen zeigten sich - weitgehend einstimmig - davon überzeugt, dass der Mann im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" im Jahr 2018 in Deutschland vier Versuche unternommen hatte, ICE-Züge zum Entgleisen zu bringen. Ein Schwurgericht (Vorsitz: Wolfgang Etl) verhängte dafür die Höchststrafe.
Die Anschläge waren gescheitert, da metallversetzte Holzkeilkonstruktionen zu kurz waren bzw. gespannte Stahlseile, die Personenzüge aus der Bahn werfen sollten, zwar gewaltige Lichtblitze und Sachschaden an den Triebfahrzeugen, aber keine Katastrophe bewirkten. Während der Mann wegen mehrfachen versuchten Mordes als terroristische Straftat, schwerer Sachbeschädigung als terroristische Straftat und terroristischer Vereinigung schuldig erkannt wurde, wurde seine mitangeklagte Ehefrau freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hatte der 33-Jährigen vorgeworfen, in die Vorbereitungshandlungen eingebunden gewesen zu sein und ihren Mann hinsichtlich der Tatausführung bestärkt zu haben. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
-
WienProzess um Anschläge auf ICE-Züge: "Wollte niemandem schaden"
-
ICE-AnschlägeAusgelieferte Iraker in Österreich auf freiem Fuß
-
Anschläge auf ICE-ZügeTerrorverdächtiger und seine Frau müssen in U-Haft
-
Anschläge auf ICETschechische Polizei nahm zwei Verdächtige fest
-
Razzia im GemeindebauAnschläge auf deutsche ICE-Züge: Ehepaar in Wien festgenommen
Der mutmaßliche IS-Terrorist hatte in der zweitägigen Verhandlung die inkriminierten Sabotage-Akte an den Bahngeleisen zugegeben, aber zugleich versichert, er habe nie vorgehabt, damit Zugentgleisungen herbeizuführen. Er habe Aufmerksamkeit erregen und Deutschland bzw. die EU zum Abzug der Truppen aus dem Irak bewegen wollen. Um das zu erreichen, habe er an den Anschlagsorten IS-Bekennerschreiben hinterlegt, ohne mit der Terror-Organisation etwas zu tun gehabt zu haben. Er habe "Dummheiten begangen", gab der 44-Jährige vor Gericht wörtlich zu Protokoll: "Das, was ich gemacht habe, ist ein großer Fehler gewesen. Es war unüberlegt."
Verteidiger Wolfgang Langeder hatte bekräftigt, der 44-Jährige habe nur zum Schein vorgegeben, im Namen des IS zu handeln. Vor einem Einzeltäter "hätte sich niemand gefürchtet", sagte Langeder.
Die Geschworenen folgten jedoch der Argumentation von Staatsanwalt Markus Berghammer, der diese Verantwortung in seinem Schlussvortrag "reinen Schwachsinn" nannte. Der in seiner Heimat vorgeblich politisch verfolgte Mann war 2012 nach Österreich geflüchtet. Im Jänner 2013 wurde ihm Flüchtlingsstatus zuerkannt, im November desselben Jahres kam im Rahmen einer Familienzusammenführung seine um elf Jahre jüngere Ehefrau nach. Mit vier minderjährigen Kindern lebte das Paar nach außen hin unauffällig in einer Simmeringer Gemeindewohnung.
Schon bei seiner Einreise nach Österreich soll der 44-Jährige aber aktive Kontakte zum IS unterhalten haben. Regelmäßig kommunizierte der Asylberechtigte mit einem in der Schweiz lebenden Iraker, der 2017 in der Schweiz als Kopf einer IS-Zelle verurteilt wurde. Laut Anklage radikalisierte sich der in einem Supermarkt beschäftigte Familienvater zusehends, schließlich soll er beschlossen haben, Anschläge im Namen des IS zu verüben.
04.12.2020 um 12:39 Uhr
Abstrafen
Hoffentlich Lebenslänglich mit Sicherheitsverwahrung, ansonsten ist der
mit 61 wieder auf freien Fuß.
04.12.2020 um 10:29 Uhr
vermutlich wird der OGH den Zugang zur Rechtsentscheidung verwehren oder auch nicht und
.
zur Strafberufung auf das OLG verweisen, und dort besteht die Möglichkeit das die lebenslange Freiheitsstrafe in eine Zeitstrafe von vermutlich 20 Jahren umgewandelt wird.
.
Aus der Gerichtspraxis seit der Nachkriegszeit. Die tatsächlich allerletzte Möglichkeit für die Verteidigung besteht darin, dass aus "meistens nur aus formaljuristischen Gründen" aufgehoben und neu verhandelt wird. Ein neues Geschworenengericht wird die Schuld ebenfalls bestätigen und der Richter wird eine Zeitstrafe von 15-20 Jahren verhängen.
.
An dem Urteil selbst gibt es hier nach den Angaben im Artikel keinen Zweifel. Die Vorgangsweise ist klat dokumentiert. Bei seiner Aussage "Wollte niemandem schaden" handelt es sich um eine einfache Schutzbehauptung, da er erwischt wurde. Für wie dümmlich und trottelhaft hält er seine Mitmenschen und noch mehr das Gericht?
.
Welches Geisteskind kann hier auf unschuldig plädieren?
04.12.2020 um 08:55 Uhr
..unnötiger Zuzügler,
..der die richtige Antwort bekommen hat.
04.12.2020 um 08:53 Uhr
Schade
Bei der medialen Vorverurteilung war dieses Urteil durch die vorbelasteten Geschworenen leider zu erwarten.
Glaube trotzdem daran, dass beim Einspruch Erfolg besteht, dass der politisch verfolgte Mann ein faires Urteil oder einen zustehenden Freispruch erwirken kann
Wäre schön zu sehen, wenn er wieder zu seiner Familie käme und ein wertvoller Teil der Gesellschaft werden könnte-eines von weiter vielen positiven Beispielen für eine erfolgreiche Zuwanderungspolitik.
04.12.2020 um 07:43 Uhr
Die Strafe soll er im Irak
absitzen , oder der Staat Irak überweist die Vollpensionskosten an die Republik Österreich, dann kann er auch hier bleiben!
03.12.2020 um 23:52 Uhr
"weitgehend einstimmig" ist gut
Also nicht einstimmig, oder?
04.12.2020 um 10:15 Uhr
für die Zuerkennung von Schuld
reicht ein Stimmenverhältnis von 5:3, also ob einstimmig oder 5:3 ist im Endeffekt für die Schuld bedeutungslos.
03.12.2020 um 23:26 Uhr
Ein Iraker kommt nach Österreich,
wurde in seiner Heimat vorgeblich politisch verfolgt...Schikanen, Folter, Morddrohungen,... vorstellbar, dort weg zu wollen...bekommt Asyl, Frau, Kinder kommen nach,...kann sich hier ohne Repressalien bewegen, eine Existenz aufbauen, in Freiheit und Frieden leben,... und tut was?
...Radikalisiert sich gegen das Gastgeberland und die westliche Lebensweise, nur durch glückliche Umstände bleibt die Katastrophe aus mit unzähligen Opfern...
Das Ersturteil soll abschreckendes Signal sein für ähnlich tickende "Scheinflüchtlinge".