Im Bundesland Salzburg sind mit Mitternacht strengere Regeln zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in Kraft getreten. Private Feiern außerhalb des eigenen Wohnraums sind nun verboten. In der Gastronomie müssen sich Gäste verpflichtend registrieren. Weiters gilt ein Veranstaltungsverbot, wenn es keine zugewiesenen Sitzplatze gibt. Die Gemeinde Kuchl (Bezirk Hallein) wird unter Quarantäne gestellt. Die behördlich verhängten Maßnahmen gelten vorerst bis 1. November, 24.00 Uhr.

Kuchl unter Quarantäne

In Kuchl wird die Ein- und Ausreise untersagt. Ausnahmen gibt es nur für die Versorgung mit Lebensmitteln, Heizmaterial oder Futtermittel, für Einsatzfahrzeuge und für Pendler, die in systemrelevanten Berufen arbeiten. Innerhalb der Gemeinde müssen Gastronomie und Hotellerie zusperren. Handels- und Dienstleistungsgeschäfte bleiben für Gemeindebürger offen. Zudem wurde eine Ausgangsbeschränkung verhängt, davon ausgenommen sind Bewegung im Freien, Nachbarschaftshilfe und Einkäufe.