Im Vorjahr hat die steirische Polizei mehr als 22.100 Fahrzeuglenker wegen "Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung" im Straßenverkehr erwischt und abgestraft. Dass das Telefonieren am Steuer auch häufig Ursache für Unfälle ist, liegt nahe, obwohl sich das in der Statistik so nicht niederschlägt. Laut Landespolizeidirektion konnte man im Vorjahr 1569 Unfälle eindeutig darauf zurückführen. Das heißt, die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen.

Um den Kontrolldruck beim Thema "Unachtsamkeit und Ablenkung" am Steuer zu erhöhen, startet die steirische Polizei heute eine landesweite Schwerpunkaktion, die noch bis Sonntag dauert. „Wir werden unsere ohnehin vorhandene verkehrspolizeiliche Überwachungstätigkeit in dieser Zeit über alle Bezirke hinweg erhöhen, um hier – zumindest im Rahmen der polizeilichen Möglichkeiten – vor allem auch präventiv und bewusstseinsbildend diesem unfallverursachenden Verhalten entgegenzuwirken“, so der Leiter der Landesverkehrsabteilung Steiermark, Oberst Wolfgang Staudacher.

23-faches Risiko durch Texten

Doch was gilt als Ablenkung? Das kann schon das Aufheben von  Gegenständen im Auto sein, ebenso Ablenkungen durch Kinder oder Tiere im Auto, wie auch visuelle Ablenkungen von außen (etwa Werbung, Landschaft, das Verhalten anderer). Am stärksten wirken sich jedoch das Bedienen von Geräten im Fahrzeug, das Schreiben von Nachrichten oder das Telefonieren aus.

Während sich das Unfallrisiko für Lenker beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) um etwa das Fünffache erhöht, steigt dieses durch das Schreiben von Textnachrichten sogar um das 23-Fache. Schon bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ist man in einer agelenkten Sekunde 14 Meter im Blindflug unterwegs. Wenn gerade dann ein Kind über die Straße läuft, können die Folgen verheerend sein.

Strafe auch für Radler

Neben dem mittlerweile seit fast 21 Jahren unter Strafe gestellten „Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung“ beim Lenken eines Kraftfahrzeuges, ist dieses seit mehr als sieben Jahren auch beim Radfahren ohne Freisprecheinrichtung verboten.Ein Organmandat in der Höhe von 50 Euro bzw. eine behördliche Strafe bis zu 72 Euro ist in beiden Fällen möglich. Was viele nicht wissen: Auch verbotene Werbung auf und neben der Straße (Strafrahmen bis zu 726 Euro) sowie das nicht bestimmungsgemäße Einnehmen des Lenkerplatzes oder das Nicht-Festhalten der Lenkvorrichtung mit mindestens einer Hand (jeweils Strafrahmen bis zu 5000 Euro) können strafbar sein, informiert die Polizei.