
Ein zunächst entlassener Oberarzt des Linzer Kepler Uniklinikums, der während einer noch laufenden Operation das Haus in Richtung seiner Privatordination verlassen haben soll, und das Krankenhaus haben sich außergerichtlich geeinigt. Demnach trennt man sich nun doch einvernehmlich. Der Patient war nach Komplikationen bei dem Eingriff gestorben.
Der Arzt wollte gegen die Entlassung juristisch vorgehen. Mittwochnachmittag hatte der arbeitsgerichtliche Prozess in Linz starten sollen. Dienstagabend habe man sich außergerichtlich geeinigt, hieß es in einer Presseaussendung des Spitalsträgers, der Oö. Gesundheitsholding (OÖG), wenige Stunden vor Beginn der Verhandlung.
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Demnach werden beide Parteien das arbeitsgerichtliche Verfahren nicht fortführen. Es wurde stattdessen eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses mit 11. Mai vereinbart. "Dies aufgrund der langjährigen, verdienstvollen Tätigkeit des Oberarztes in der Krankenanstalt und der letztendlich gegebenen Einsicht, dass er während der Herzoperation die Krankenanstalt nicht hätte verlassen dürfen", so die OÖG.
Der Oberarzt hatte während der heiklen Operation an einen Assistenzarzt übergeben, um in seine Privatordination zu gehen. Der 77-jährige Patient, der wegen eines Aortarisses eingeliefert worden war, starb - laut einer Obduktion an einem Hinterwandinfarkt, den er während des Eingriffs erlitten hatte. Der Oberarzt wurde daraufhin entlassen, nun hat man sich auf eine einvernehmliche Trennung geeinigt.
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Danke für Ihr Verständnis.
17.06.2020 um 14:40 Uhr
Warum komme ich beim Lesen ...
... dieses Artikels nicht von dem Gedanken weg, dass es sich da wieder einmal einer gerichtet hat? Oder warum sonst hat das Krankenhaus plötzlich eingelenkt und nicht die gerichtliche Entscheidung abgewartet?
18.06.2020 um 13:35 Uhr
???
könnte es sein, daß da unter Umständen irgendein Parteibuch eine Rolle gespielt hat ?
Sollte sich dieser Oberarzt tatsächlich so verhalten haben, wie berichtet, so ist ihm auch ein Berufsverbot zu erteilen.
Und auch die Rolle des Medizinischen Leiters des LKU ist zu hinterfragen (er hat viel zu lange mit der Entlassung gezögert)
17.06.2020 um 13:34 Uhr
Einvernehmliche...
Vorbildwirkung!
17.06.2020 um 12:16 Uhr
Und der Patient....und die Hinterbliebenen?
Haben einen schlechten Tag erwischt...
Oder wie soll man das werten.....?
Gordon
17.06.2020 um 15:10 Uhr
Hier geht es nur um die arbeitsrechtliche Angelegenheit.
Das Strafverfahren ist eine andere Geschichte
17.06.2020 um 13:30 Uhr
Dienstrechtliche Konsequenzen ...
sind eine Sache, hier seine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnis, auf die sich AG und AN geeinigt haben.
Strafrechtliche Konsequenzen wird es dann haben, wenn die Staatsanwaltschaft feststellt, dass das verlassen des OP mit dazu beigetragen hat, dass der Patient verstarb. [Mir ist ein Artikel vom Mai in Erinnerung, wo man diesen Zusammenhang zu dem Zeitpunkt wohl noch nicht gesehen habe.] Ein Strafverfahren ist daher weiterhin nicht ausgeschlossen.
Auch könnten die Hinterbliebenen, so es welche gibt, noch Klage gegen den OA erheben. Er ist also bei weitem noch nicht aus dem gröbsten heraus.