Der zweitägige Mordprozess gegen einen 29-Jährigen, der im März seine Großmutter in ihrem Haus im Bezirk Neunkirchen getötet haben soll, hat am Dienstag in Wiener Neustadt seinen Lauf genommen. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und gab an, sich an eine Attacke nicht erinnern zu können. Ein mögliches Handeln in einem Zustand "unbegründeter Wut" räumte er dann aber doch ein.

Äußerst brutal

Der österreichische Staatsbürger soll die im Bett liegende 75-Jährige im Schlafzimmer ihres Hauses in der Nacht auf den 23. März geschlagen, gewürgt und ihr zahlreiche Stiche und Schnitte zugefügt haben. Verwendet wurden dabei laut Anklage ein Klapp- und ein Küchenmesser. Die Frau wurde am 23. März tot in ihrem Haus in einer Marktgemeinde im Bezirk Neunkirchen entdeckt. In der folgenden Nacht wurde der Mann im Bezirk Baden festgenommen und in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert. Er wird unter anderem durch mehrere DNA-Spuren belastet.

Zwischen dem Opfer und dem Beschuldigten bestand nicht nur eine verwandtschaftliche, sondern in Summe eine "besondere Bindung", wie die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag festhielt. Auch der 29-Jährige selbst sprach von einem guten Verhältnis zu seiner Großmutter, die ihn immer wieder finanziell unterstützt habe. Vor dem Tod der Frau nächtigte der Angeklagte mehrmals bei der 75-Jährigen - davor war er eigenen Angaben zufolge auch immer wieder obdachlos gewesen.

Keine Erinnerung

Bei der Befragung schilderte der Mann zuerst, dass er das Haus der Großmutter am 22. März um 21.00 Uhr verlassen habe. Zu diesem Zeitpunkt habe die Pensionistin noch gelebt. "Irgendjemand muss die Frau ja getötet haben", sagte Verteidiger Wolfgang Blaschitz später zu seinem Mandanten. "Wäre es ein mögliches Szenario, dass sie einen 'Schub' hatten und es doch waren, aber null Erinnerung daran haben?" Der 29-Jährige antwortete: "Das halte ich leider schon für möglich mittlerweile." Er könnte einmal mehr "Sachen für die Wahrheit gehalten haben, die keinen Bezug zur Realität haben" und dadurch aggressiv geworden sein, mutmaßte der Beschuldigte.

Der 29-Jährige leidet laut einem psychiatrischen Gutachten an einer Persönlichkeitsstörung und einer paranoiden Schizophrenie. Laut der Expertise ist der Angeklagte zurechnungsfähig aber potenziell gefährlich. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch. Für Blaschitz war der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.

Der Prozess wird am Nachmittag fortgesetzt. Der zweite Verhandlungstag findet am kommenden Dienstag am Landesgericht Wiener Neustadt statt. An diesem Tag wird auch ein Urteil erwartet.