In einem Brief an Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) schrieb Kanzlerin Brigitte Bierlein, dass für derartige Rechtsvorschriften "zwingend ein Informationsverfahren" vorgeschrieben ist. Der Entwurf des Gesetzes hätte daher der EU zur Notifizierung vorgelegt werden müssen, "damit diese und die Mitgliedsstaaten Stellung nehmen können". Erst danach hätte die Vorschrift beschlossen werden können.

Diese - rechtlich ausdrücklich geforderte - "Notifizierung eines Entwurfes wurde jedoch nicht ordnungsgemäß durchgeführt", so die Bundeskanzlerin. Dies habe auch die Europäische Kommission bereits beanstandet. "Die Europäische Union hat auf die daraus folgenden Möglichkeiten eines Strafverletzungsverfahrens hingewiesen", schrieb die Bundeskanzlerin. Bierlein betonte, dass es sich ausschließlich um eine formaljuristische Entscheidung und "nicht um eine inhaltliche Wertung der Novelle handelt".

Bierlein wurde für diese Entscheidung auch kritisiert. Für die SPÖ war das Vorgehen etwa "unverständlich". Bei der Nationalratsitzung am Mittwoch will die Partei erneut einen Antrag auf ein Glyphosatverbot einbringen. "Die SPÖ wird dranbleiben und die rasche Umsetzung eines Verbots vorantreiben. Es kann nicht sein, dass der mehrheitliche Wille der Bevölkerung und des Parlaments aufgrund von politischem Hick-Hack missachtet wird", sagte der stellvertretende Klubvorsitzende Jörg Leichtfried.

Für die Grünen änderte sich trotz etwaiger Formalfehler der Grund für das Glyphosatverbot nicht. "Der österreichische Nationalrat hat im Juli mehrheitlich beschlossen, das Inverkehrbringen von Pestiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat zu verbieten. Dass dieses Verbot nun aufgrund von Formalfehlern nicht in Kraft treten soll, können wir so nicht hinnehmen", sagte Olga Voglauer.

Auch die Umwelt-NGOs reagierten mit Kritik. Greenpeace sah einen "Verrat an der Demokratie", Global 2000 reagierte enttäuscht.

Verbot im Sommer beschlossen

Das Glyphosatverbot ist am 2. Juli mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT beschlossen worden. Die Europäische Kommission hat das Verbot bis zum Ablaufen der Frist am 29. November zwar nicht dezitiert untersagt, aber eben die fehlende Notifizierung beanstandet.

Die Notifizierung kann laut Rechtsgutachten von Justizministerium und Bundeskanzleramt nicht einfach nachgereicht werden. Um ein Glyphosatverbot doch noch zu erreichen, muss erneut ein Entwurf eingebracht werden, der dann ordnungsgemäß notifiziert werden muss.