Der Österreichische Hundehalterverband (ÖHV) will die seit Mitte Februar geltenden schärferen Regeln für sogenannte Listenhunde in Wien zu Fall bringen. Gelingen soll das über den Weg zum Verfassungsgerichtshof mithilfe eines Individualantrags im Namen von drei Betroffenen, wie ÖHV-Präsident Hans Mosser am Mittwochnachmittag in einer Pressekonferenz erklärte.
Die Stadt Wien hat nach einer tödlichen Attacke eines Rottweilers auf ein Kleinkind im Herbst 2018 ein neues Tierhaltegesetz beschlossen. Für Besitzer sogenannter Listenhunde wurde eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille eingeführt, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind. Die Tiere selbst unterliegen - mit wenigen Ausnahmen - einer Maulkorb- und Leinenpflicht im öffentlichen Raum.
Gleichheitswidrig
Vor allem letztere Auflage führt der mit dem Individualantrag beauftragte Anwalt Josef Phillip Bischof. Denn diese Regelung sei gleichheitswidrig, "weil alle nicht gelisteten Hunde davon ausgenommen sind, unabhängig von ihrem Verhalten oder individuellen Gefährlichkeit".
Außerdem sei der kombinierte Maulkorb- und Leinenzwang "unsachlich", meinte Mosser. Studien würden belegen, wonach die Rasse des Hundes "kein Ursachenfaktor für Beißunfälle" sei. Die Mehrzahl von Hundebissen gehe auf das Konto von nicht gelisteten Hunde, machten diese doch 94 Prozent aller in der Bundeshauptstadt gemeldeten Tiere aus. Das Wiener Gesetz sei also nicht mehr als eine "populistisch vermittelte Scheinsicherheit".
Außerdem stehe die Maulkorb- und Leinenpflicht in Konflikt mit dem im Verfassungsrang stehenden Tierschutzgedanken. Mosser sprach darüber hinaus von einer "Unverhältnismäßigkeit". Denn Halter von Listenhunden seien sowieso verpflichtet, einen Hundeführschein mit umfangreichen theoretischen und praktischen Aufgabenstellungen zu absolvieren. "Es ist höchste Zeit, diese Diskriminierung zu beenden", resümierte Anwalt Bischof.