Am zweiten Prozesstag gegen eine Pflegerin, die im Februar in Leonding (Bezirk Linz-Land) mehrmals auf den 83-jährigen Mann ihrer Klientin eingestochen haben soll, ist diese am Freitag im Landesgericht Linz nochmals befragt worden. Die 22-Jährige bekennt sich nur teilweise der schweren absichtlichen Körperverletzung schuldig. Angeklagt ist die Rumänin jedoch wegen Mordversuchs.

Am 22. Februar war es in der Küche des Pensionistenpaares zu der Bluttat gekommen. Die junge Frau attackierte laut Anklage den betagten Mann mit einem Messer und verletzte ihn mehrfach. Grund für den Angriff soll die Reduzierung ihrer Entlohnung gewesen sein, weil man mit ihrer Pflegetätigkeit nicht zufrieden gewesen sei. So endete nach nur sieben Arbeitstagen am 22. Februar tatsächlich das Arbeitsverhältnis. Für die bis dahin geleistete 24-Stunden-Pflege sollte sie nach Rücksprache mit der Vermittlungsagentur 70 Euro erhalten.

"Reflexartig" zum Messer gegriffen

Die junge Frau beteuerte jedoch vor Gericht, nicht im Ärger auf den Pensionisten losgegangen zu sein. Vielmehr habe in der Früh des Abreisetags der 83-Jährige sie unvermittelt an den Haaren gezogen, weshalb sie "reflexartig" nach einem Messer gegriffen und zu ihrer Verteidigung zugestochen habe. Am Freitag versicherte sie nochmals, dem "Opa nichts Schlechtes" habe antun wollen. Sie sei nur "glücklich gewesen, dass ich wieder nach Hause konnte", denn sie habe sich bei dem Pensionistenpaar nicht wohlgefühlt: "Ich war traurig und unzufrieden, weil man mich nicht wertgeschätzt hat", meinte sie zu den Geschwornen. Das Geld sei ihr egal gewesen.

Der Staatsanwalt sieht hingegen eine "klare Tötungsabsicht" gegeben, die zahlreichen Messerstiche in Kopf und Brustbereich seien an sich tödlich gewesen, nur "zufällig" habe das mutmaßliche Opfer überlebt. Der medizinische Sachverständige zählte zwischen acht und zehn gesicherten Stich- und Schnittwunden. Im konkreten Fall seien sie aber "nicht lebensgefährlich" gewesen - potenziell aber sehr wohl.

Am Nachmittag werden sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen. Mit einem Urteil ist in den Abendstunden zu rechnen.