Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, treibt noch immer schräge Blüten. Wie der ORF berichtet, darf die Stadt Wien, Lenker mit einem Parkpickerl-Abo nicht mehr automatisch daran erinnern, dass dieses abläuft. Die Betroffenen müssten von sich aus einer Abfrage im Zulassungsregister zustimmen, wird dort berichtet. Liege diese nicht vor, so sei es dem Bezirksamt verwehrt, die aktuellen Zulassungsdaten abzufragen.

Parkpickerl-Besitzer, die ihre Parkerlaubnis vor der Umstellung der DSGVO erworben haben, wurden zur Möglichkeit der Zustimmung verständlicherweise nicht befragt. Man gehe bei der Stadt von zahlreichen Betroffenen in Wien aus, die derzeit nicht automatisch an ihre abgelaufenen Parkpickerl-Abos erinnert würden.