Wegen des Fehlens des Verteidigers hat am Dienstag im Landesgericht Wels ein Amtsmissbrauch-Prozess gegen einen Polizeibeamten aus dem Salzkammergut erst drei Stunden später als vorgesehen stattgefunden. Dann war der Fall in zehn Minuten erledigt, für den geständigen Beamten gab es eine Diversion mit 2.400 Euro Geldbuße.

Da sich der 55-Jährige vor einem Schöffensenat verantworten musste, benötigte er den Rechtsbeistand im Gerichtssaal. Dieser wurde dann noch vom Richter nach Wels zitiert, bevor im wahrsten Sinne des Wortes kurzer Prozess gemacht wurde. Die Staatsanwaltschaft hielt dem Angeklagten vor, vom 18. bis 25. Oktober 2014 insgesamt 14-mal unberechtigt Abfragen für persönliche Zwecke aus dem Elektronischen Kriminalpolizeilichen Informationssystem (EKIS) getätigt zu haben. Konkret galt sein Interesse einer Person aus seinem Umfeld, von der er sich bei einem privaten Investment über den Tisch gezogen und um einen sechsstelligen Betrag geschädigt fühlte. Der Polizist leugnete nichts, weshalb er mit einer Diversion - Einstellung des Verfahrens nach Zahlung einer Geldbuße - davonkam.