Ein 63-Jähriger ist am Dienstag in Krems von einem Schöffengericht nicht rechtskräftig vom Vorwurf des schweren Raubes freigesprochen worden. Dem Beschuldigten wurde angelastet, gemeinsam mit zwei mittlerweile verstorbenen Komplizen im Sommer 2010 im Bezirk Zwettl einen Mann überfallen und verletzt zu haben. Das Gericht erachtete die Aussagen der Zeugen als widersprüchlich.

Der 63-Jährige drang laut Anklage am 9. Juli 2010 mit den zwei weiteren Männern in das Wohngebäude des Opfers in Göpfritz an der Wild ein. Der Waldviertler wurde demnach im Schlaf überrascht. Im Anschluss sei der Mann mit dem Erschießen bedroht und zur Herausgabe von 40.000 Euro aufgefordert worden. Das Trio traktierte ihn laut Anklage mit einem Elektroschocker, verpasste ihm Schläge mit einem Stock, fesselte ihn und sperrte ihn schließlich im WC ein.

Dort sei er "beim Klodeckel" wieder zu sich gekommen, sagte der 71-Jährige am Dienstag bei seiner Befragung. An einem Griff habe er sich im Anschluss in die Höhe katapultiert, ansonsten hätte es für ihn eng werden können. "Die haben sowieso nicht damit gerechnet, dass ich das lebendig überstehe", erklärte der Mann.

Opfer verletzt

Das Opfer schleppte sich später in den Hof, wo es gefunden und von den Fesseln befreit wurde. Der Mann erlitt Platzwunden am Kopf, eine Gehirnerschütterung, Rissquetschwunden, Abschürfungen sowie Prellungen und wurde im Krankenhaus behandelt.

Der Beschuldigte und seine Komplizen sollen ein Handy, 5.000 Euro Bargeld sowie mehrere Schmuckgegenstände im Gesamtwert von rund 17.500 Euro erbeutet haben. Ausgeforscht wurden die drei Männer 2018 durch Aussagen zweier Zeugen, die erklärten, dass der Angeklagte die Tat ihnen gegenüber zugegeben hatte.

Der Beschuldigte bestritt die Tat vor dem Schöffengericht und erklärte, sich im Sommer 2010 öfters im Waldviertel aufgehalten zu haben. Mit den beiden mutmaßlichen Komplizen sei er aber damals nicht in dieser Gegend unterwegs gewesen, sagte der 63-Jährige. Nach dem Vorfall sei er von einem Bekannten, der später als Zeuge in dem Verfahren vernommen wurde, mit der Tat konfrontiert worden. Da habe er gesagt "schau, was in der Zeitung steht - das waren drei Hünen". Er und seine beiden bereits verstorbenen Bekannten seien aber "keine Hünen".

Der 61 Jahre alte Zeuge aus dem Waldviertel und ein ehemaliger Mithäftling des davor bereits 20 Mal verurteilten Beschuldigten verwickelten sich nach Angaben des vorsitzenden Richters bei den jeweiligen Einvernahmen in Widersprüche. Die Aussagen der beiden seien "abgeschwächt" worden, daher seien "einige Unklarheiten" geblieben. Es habe daher nicht mit Sicherheit festgestellt werden können, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, hielt der Richter fest. Die Staatsanwältin meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.