Eine Aktion der NEOS hat Kritik an der in der vergangenen Woche präsentierten App "Digitales Amt" für Smartphones und Tablets aufkommen lassen. Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker hatte damit seinen Hauptwohnsitz mühelos im Digitalisierungsministerium angemeldet, ein Einverständnis des Eigentümers sei dafür nicht notwendig gewesen.

Vielfältige Funktionen

Die vergangene Woche mit viel Stolz und Eigenlob seitens der Bundesregierung präsentierte App soll den Nutzern Amtswege beim Bund erleichtern. So stehen über "oesterreich.gv.at" für Wohnsitzänderungen schon die ersten Funktionen bereit. Damit kann man ohne Besuch am Meldeamt den Hauptwohnsitz ab- bzw. neu anmelden. Möglich ist dies auch auf der Online-Plattform.

NEOS-Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker
NEOS-Nationalratsabgeordneter Gerald Loacker © (c) APA/DIETMAR STIPLOVSEK

Loacker hat sich das neue Service zunutze gemacht. Er ist nun offiziell am Stubenring 1 Hauptwohnsitz-gemeldet, der Adresse des Digitalisierungsministeriums. Eine Bestätigung durch den Unterkunftgeber, wie dies das Meldegesetz vorsieht, sei dabei nicht notwendig gewesen, betonte er in der ORF-"ZiB2". Er befürchtet aufgrund der Lücke Konsequenzen etwa bei Wählerregister oder auch bei Steuern und Pendlerpauschale. Das Ministerium unter der Leitung von Margarete Schramböck (ÖVP) sagte am Freitag in einer ersten Reaktion, dass es beabsichtigt sei, dass die Unterschrift des Unterkunftgebers entfällt.



Dennoch könne eine Überprüfung durch die Meldebehörde erfolgen. Wohnungseigentümer könnten zudem im Zentralen Melderegister prüfen, ob Meldungen stimmen. Man prüfe laufend Adaptierungen und Verbesserungen, hieß es auf APA-Anfrage, ob eine Informationsschleife an den Quartiergeber eingeführt werden soll.Das Ministerium warnte zudem vor vorsätzlichen Falschmeldungen, denn dies wäre "absichtlicher Betrug" und ein Verstoß nach dem Meldegesetz - und damit ein Straftatbestand.



"Die digitale Welt ist kein rechtsfreier Raum. Jeder Amtsweg, der online erledigt wird, löst die gleichen Konsequenzen aus wie ein Amtsweg in der analogen Welt", wurde betont. Die Burghauptmannschaft teilte unterdessen mit, dass sie Loacker selbst wegen einer "bewussten Falschmeldung" gemäß Meldegesetz angezeigt hat. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Die für das Gebäude zuständige Burghauptmannschaft fand die Aktion von Loacker offensichtlich nicht lustig.



Das Gebäude diene als Sitz des Ministeriums und beinhalte keine Unterkünfte gemäß des Meldegesetzes, hieß es: "Die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes obwohl keine Unterkunftnahme erfolgen kann und daher auch nicht erfolgt ist, begründet aus Sicht der zuständigen Dienststelle den Verdacht eines Verstoßes gegen § 22 Abs. 1 Z 2 Meldegesetz."

Man habe daher eine Sachverhaltsdarstellung an den Wiener Magistrat als Meldebehörde erstattet.