Nach einer Messerattacke ist ein 20-Jähriger am Donnerstag in Wiener Neustadt vor Gericht gestanden. Das Opfer war beim Angriff im September 2018 in einem Badener Park leicht verletzt worden. Der Afghane leidet laut Gutachten an paranoider Schizophrenie und ist nicht zurechnungsfähig. Die Staatsanwaltschaft hat die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Das Opfer - ebenfalls ein 20-jähriger Afghane - hatte dem Staatsanwalt zufolge in einem Park beim Bahnhof in Baden mit einem Freund auf einer Bank gesessen und geraucht. Er habe den Mann gekannt, weil sie gemeinsam in einer Unterkunft lebten, sagte er in der Schwurgerichtsverhandlung. "Ich habe ihn um eine Zigarette gefragt und dann habe ich Stimmen gehört. Stimmen, die sagten, ich soll ihn mit einem Messer stechen", gab der subsidiär Schutzberechtigte laut Dolmetscher an. Er hatte aus seiner Hosentasche ein Küchenmesser herausgeholt und mit der neun Zentimeter langen Klinge nach unten eine waagrechte Schnittbewegung gegen das Gesicht seines Landsmanns ausgeführt.

Nur oberflächliche Schnittwunde

Das Opfer war laut Staatsanwalt "instinktiv" zurückgewichen, sodass von der Attacke nur eine oberflächliche Schnittwunde an der Wange zurückblieb. Dann hatte der Mann dem Angreifer einen Fußtritt gegen die Brust versetzt, um ihn auf Abstand zu halten. Nach Angaben des Opfers konnte es zwei weitere Messerangriffe ebenfalls mit Tritten abwehren. "Ich wollte ihn nicht treffen, sondern ihm nur Angst machen", meinte der Betroffene.

Als das Opfer Richtung Bahnhof geflüchtet war, soll er ihm laut Übersetzer mit dem Messer in der Hand nachgelaufen und gerufen haben: "Warte, ich schlag dich." Er hatte seinen Landsmann aber nicht mehr einholen können. Als die inzwischen von Zeugen verständigte Polizei eintraf, hatte der 20-Jährige das Messer in einen Brunnen geworfen. "Die Stimme hat es mir gesagt", meinte der Afghane dazu. Die verschriebenen Medikamente habe er seit einem Monat vor dem Vorfall nicht mehr genommen. Der Betroffene war am Tatort festgenommen worden.

Staatsanwalt geht von Mordversuch aus

Der Verteidiger sagte, sein Mandant werde sich dahingehend verantworten, dass er das Opfer verletzen, aber nicht töten wollte. Laut Sachverständigengutachten sei eine derartige Tathandlung jedenfalls geeignet, um derart schwere Verletzungen herbeizuführen, dass der Tod eintreten könnte, sagte der Vertreter der Anklagebehörde. Die Staatsanwaltschaft gehe davon aus, dass der Betroffene das Opfer in diesem Moment töten wollte - also von einem Mordversuch.

Dem psychiatrischen Sachverständigen zufolge leidet der 20-Jährige an paranoider Schizophrenie und ist nicht zurechnungsfähig. Der Betroffene stelle eine "massive Gefahr für andere Personen" dar, sagte der Staatsanwalt zur beantragten Einweisung. Der Afghane hatte vor dem Vorfall ein "auffälliges, bedrohliches Verhalten" an den Tag gelegt, zunehmend aggressiv und ungehalten reagiert und jede Medikation verweigert, zitierte die Richterin aus einem Bericht des Betreibers der Flüchtlingsunterkunft. Der 20-Jährige räumte weiters ein, vor einiger Zeit zwei Jahre lang Marihuana konsumiert zu haben.