Ein 28-Jähriger und seine 22-jährige Freundin aus dem Mühlviertel haben am Mittwoch im Landesgericht Linz rechtskräftig eine bedingte Haftstrafe von jeweils fünf Monaten sowie unbedingte Geldstrafen über je 800 Euro ausgefasst, weil sie Reptilien alles andere als artgerecht gehalten haben. Zudem fanden sich auf ihrem Tablet und ihren Mobiltelefonen Kinderpornos.

Ungeeignete Aufzuchtboxen

Die Haltung von 26 Königspythons, elf Leopardgeckos, einem Brillenkaiman, zwei Tigerpythons, einer Madagaskar-Boa sowie weiteren Reptilien wurde von der Behörde beanstandet. Die Schlangen waren in ungeeigneten Aufzuchtboxen untergebracht, die Versorgung ließ zu wünschen übrig, manche Tiere hatten nicht einmal Wasser zur Verfügung.

Die 22-Jährige argumentierte zwar, dass etwa die Königspythons wegen eines möglichen Milbenbefalls in Quarantäne waren und man eine Ausbreitung verhindern könne, indem man die Tiere auf möglichst engem Raum und ohne Wasser halte. Richterin Ursula Eichler gab ihr allerdings mit auf den Weg: "Lassen Sie in Zukunft von der Tierhaltung die Finger." Sie hielt den beiden auch vor, Kaninchen in Dunkelboxen gehalten zu haben.

Die beiden Angeklagten - die Frau hat selbst zwei kleine Kinder - übernahmen für die Tierquälerei ebenso die Verantwortung wie für den Besitz der Kinderpornos. Allerdings wollen sie letztere nicht selbst heruntergeladen haben. Sie würden nach dem Verfahren aber einsehen, dass man Smartphones und Tablets nicht herborge, sagte ihr Anwalt. Bei einem Strafrahmen von bis zu zwei Jahren fassten seine Mandanten je fünf Monate bedingt aus, eine Geldstrafe von 800 Euro - 200 Tagsätze a vier Euro pro Person - müssen sie aber jedenfalls bezahlen.