Ein von einem Wiener Nachtlokal als Türsteher beschäftigter Mann hat sich am Dienstag wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB) am Landesgericht verantworten müssen. Der 32-Jährige soll am 1. Juli 2018 einen aus der Diskothek gewiesenen Besucher gegen einen Mauervorsprung gestoßen haben. Der alkoholisierte Mann stürzte daraufhin zu Boden und krachte mit dem Kopf auf den Asphalt.

Der arabisch stämmige Mann, der gemeinsam mit vier Freunden das Lokal besucht hatte und dort in eine Auseinandersetzung mit Schwarzafrikanern geraten war, blieb zunächst benommen liegen. Nachdem er von einem Barkeeper mit Wasser versorgt wurde, erhob er sich aber wieder, sprach mit seinen Begleitern und ließ sich mit einer vermeintlichen Platzwunde von einem Taxi nach Hause bringen.

Dass er ein Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnquetschungen und einen Schädelbruch erlitten hatte, blieb unbemerkt. Der Zwischenfall hatte sich um 4.00 Uhr abgespielt. Im Verlauf des Tages verschlechterte sich dann der Gesundheitszustand des Mannes infolge einer Hirnblutung rapide. Er erbrach wiederholt und war nicht mehr ansprechbar, so dass ein Freund die Rettung verständigte. Obwohl die Verletzungen in einem Wiener Spital sogleich lege artis behandelt wurden, verstarb der Mann am 5. Juli.