Der 49-Jährige muss sich wegen Untreue, Betrugs, Diebstahls sowie Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten. Neben ihm standen vier weitere Männer vor Gericht, unter ihnen der Ex-Bauhofleiter der Mostviertler Gemeinde.

Der ehemalige ÖVP-Lokalpolitiker hat laut Anklage rund 500 Tonnen Streusplitt bestellt, die nie geliefert wurden. Die 9.000 Euro, die die Gemeinde dafür an ein Unternehmen bezahlte, sollen für Arbeiten am privaten Grundstück des früheren Ortschefs verwendet worden sein. Zudem soll der Beschuldigte unter anderem die Kosten der Vermessung einer Liegenschaft, die in seinem Eigentum stand, zur Hälfte der Gemeinde angelastet haben.

Unrichtige ZMR-Eintragungen veranlasst

Ein Hauptpunkt des Verfahrens der Anklage betrifft das Zentrale Melderegister (ZMR). Der Ex-Bürgermeister soll unrichtige ZMR-Eintragungen veranlasst haben, um die Gemeinde so über die 2.500-Einwohner-Schwelle zu heben. Der 49-Jährige wollte sich laut Anklage dadurch bereichern, nach dem Bezügegesetz ist das Bürgermeister-Gehalt an die Einwohnerzahl geknüpft.

Dem Zweitangeklagten, einem ehemaligen Leiter des Bauhofes der Gemeinde, wird unter anderem angelastet, die Streusplitt-Rechnungen im Wissen, dass keine Lieferung stattfinde, gegenzeichnet zu haben. Der 38-Jährige soll auch einer jener Gemeindebediensteten gewesen sein, die die unrichtigen Eintragungen ins ZMR vornahmen. Dem 41-jährigen Drittangeklagten wird Bestechung vorgeworfen. Während er und der Zweitangeklagte zu Prozessbeginn im Oktober alle Vorwürfe abstritten, zeigte sich der ehemalige Lokalpolitiker unter anderem zu den vorgeworfenen Scheinanmeldungen im ZMR teilgeständig.

Am Mittwoch, dem vierten Verhandlungstag, wurde der Fünftangeklagte befragt, der bisher aus gesundheitlichen Gründen nicht am Prozess teilgenommen hatte. Dem 74-Jährigen ehemaligen Unternehmer wird laut Anklage Untreue im Zusammenhang mit der Streusplitt-Bestellung vorgeworfen. Er soll einen Regiebericht über die Lieferung des Gutes für sein Unternehmen ausgestellt haben, obwohl es nie eine Zustellung gab.

Die Bestellung des Streusplitts sei eine Gutschrift für die nächsten Jahre gewesen, rechtfertigte sich der Beschuldigte. Warum es dann nicht schriftlich so formuliert wurde, könne er sich nicht erklären. "Wir haben eigentlich alle gewusst, worum es geht." Geliefert worden sei von den 500 Tonnen Streusplitt deshalb nichts, "weil die Firma insolvent geworden ist", sagte der 74-Jährige - er bekannte sich nicht schuldig. Die Amtsleiterin der Mostviertler Gemeinde, die als Zeugin einvernommen wurde, erklärte, dass sie von einem Gutschriftensystem hinsichtlich des Splitts nichts wisse.

Erste Urteile erwartet

In der Schöffenverhandlung gegen mehrere Beschuldigte, darunter einen ehemaligen Bürgermeister einer Mostviertler Gemeinde, wurden für Mittwochnachmittag erste Urteile erwartet. Der Staatsanwalt forderte Schuldsprüche für den Dritt-, Viert- und Fünftangeklagten. Das Verfahren gegen den Ex-Bürgermeister und den früheren Bauhofleiter soll danach fortgesetzt werden.

Der 41 Jahre alte Drittangeklagte soll Wein-Gegengeschäfte jener Kanalreinigungsfirma, bei der er beschäftigt ist, mit der Gemeinde initiiert haben. Von 2010 bis 2013 erwarb das Unternehmen laut Anklage Wein vom Vater des Zweitangeklagten. Der Händler wird in dem Verfahren als Viertangeklagter geführt. Die Käufe sollen zehn Prozent jener Umsätze betragen haben, die die Firma bei von der Gemeinde vergebenen Wartungsaufträgen gemacht hatte. Der Zweitangeklagte mag als Bauhofsleiter Ansprechpartner für die Kanalwartung gewesen sein, man habe ihn "aber nicht bestechen können", führte der Verteidiger des Drittangeklagten in seinem Plädoyer aus. Der Ex-Bauhofsleiter sei kein Amtsträger und für die Auftragsvergabe in diesem Ausmaß nicht zuständig gewesen.

Dem Viert- sowie Fünftangeklagten wird Untreue im Zusammenhang mit der Bestellung von 500 Tonnen Streusplitt angelastet. "Der Vorwurf, dass sie das nicht so formuliert haben, wie sie es machen hätten sollen, mag zutreffen", sagte der Verteidiger des Viertangeklagten zu den Liefervereinbarungen. Strafrechtlich relevant sei dies aber nicht. "Die Wirtschaft ist schnelllebig, manches muss einfach schnell gehen", stieß der Anwalt des Fünftangeklagten in ein ähnliches Horn.

Ein Landesbeamter schilderte am Mittwochvormittag als Zeuge, dass die Mostviertler Gemeinde am 31. Mai 2011 die 2.500-Einwohner-Marke um zwei Personen überschritten habe, was per 1. Juli 2011 zu einer Erhöhung des Bürgermeisterbezugs führte. Fälschlicherweise sei von der Gemeinde nicht, wie damals bereits vom Bezügegesetz gefordert, der 30. November zur Abfragung des Zentralen Melderegisters (ZMR) herangezogen worden, sondern eben der 31. Mai. Rund 12.750 Euro seien dem Erstangeklagten daher zu viel an Bezügen ausgezahlt worden. Eine Melderechtsverletzung habe er jedoch nicht feststellen können, dafür fehle ihm die Zuständigkeit, sagte der Beamte.

Der Beginn der Beratungen war nach einer Mittagspause für 13.00 Uhr geplant. Urteile wurden für die Nachmittagsstunden erwartet.