Ein 54-jähriger Angeklagter ist von einem Schwurgericht am Landesgericht Salzburg am Montagnachmittag wegen versuchten Mordes zu 14 Jahre unbedingter Haft verurteilt worden. "Das Urteil ist nicht recht rechtskräftig", sagte Gerichtssprecher Peter Egger der APA.

Der geständige Türke, der im Dezember 2017 in der Stadt Salzburg auf einen 42-jährigen Landsmann mit einer Pistole der Marke Walther P38 Kaliber neun Millimeter vier Schüsse abgefeuert und ihn schwerst verletzt hatte, wurde auch wegen versuchter schwere Nötigung, gefährlicher Drohung und illegalen Waffenbesitzes schuldig gesprochen.

Das Gericht sprach dem Opfer 30.000 Euro Teilschmerzensgeld zu, wovon der Angeklagte 2.000 Euro heute bezahlt hat. Der 54-Jährige muss zudem 11.000 Euro der Gebietskrankenkasse an Behandlungskosten für das Opfer zahlen.

Kein Mordmotiv genannt

Der Türke bekannte sich zwar in allen Punkten der Anklage schuldig, nannte aber kein Motiv für die Schussattacke.

"Es tut mir leid", entschuldigte sich der Angeklagte bei der vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer. Mehr wollte er dazu nicht sagen. Bereits vor der Bluttat hatte der bisher unbescholtene Mann in einem Wettlokal eine Pistole gezückt, die er illegal besaß, und damit einen Angestellten und einen unbekannten Gast bedroht, wie Staatsanwalt Michael Schindlauer bei dem Prozess am Landesgericht Salzburg erläuterte. Der 54-Jährige sei der Ansicht gewesen, ihm würden 300 Euro aus einer Sportwette zustehen und habe das Geld eingefordert. Der Mitarbeiter habe aber abgelehnt und dem Mann, der die Waffe wieder weggesteckt habe, den tatsächlichen Gewinn von 155 Euro ausbezahlt. "Der Angeklagte hat ihm fünf Euro Trinkgeld gegeben."

Danach verließ der 54-Jährige das Lokal in Richtung eines Imbisstandes im Stadtteil Lehen, den er damals betrieb. Als er auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen ihm bekannten Landsmann sah, kam es zu einem kurzen Wortwechsel. "Er hat gesagt, 'schau zu mir her'", schilderte das Opfer bei dem Prozess. "Ich sagte, 'was ist los', darauf antwortete er, 'warum grüßt du mich nicht'. Ich sagte, ich müsse ihn nicht grüßen, dann hat er meinen Onkel und mich beleidigt", erzählte der 42-Jährige. Anschließend seien die Schüsse gefallen, der Angeklagte sei direkt vor ihm gestanden. "Ich bin geflohen. Er hat mir noch nachgeschossen, er hat geflucht und geschimpft und gesagt, er würde mich umbringen."

Familienvater schwer verletzt

Der Vater von zwei minderjährigen Kindern erlitt laut Staatsanwalt einen Durchschuss am linken Unterarm und zwei Bauchdurchschüsse. Der vierte abgefeuerte Schuss habe den 42-Jährigen verfehlt. Der Türke befand sich zunächst in Lebensgefahr und musste notoperiert werden. Er leidet seinen Angaben zufolge an den physischen und psychischen Folgen der schweren Verletzungen. "Ich nehme sechs verschiedene Medikamente, ich habe Schmerzen", sagte er mit Tränen in den Augen. Er sei nicht arbeitsfähig, die Beziehung zu seiner Frau sei belastet, und er habe Angst, auf die Straße zu gehen, weil er befürchte, jemand könne auf ihn schießen.

Opferanwalt Stefan Rieder forderte 30.000 Euro Teilschmerzensgeld, wovon Verteidiger Kurt Jelinek 15.000 Euro anerkannte. 2.000 Euro übergab er Rieder bereits während des Prozesses. Sein Mandant habe keine gute Erklärung für die Tat, der Mann wisse selbst nicht, was in ihm vorgegangen sei, sagte der Verteidiger. Der Angeklagte sei nach seiner Scheidung und einer gescheiterten Beziehung mit einer Österreicherin depressiv geworden, die Depressionen habe er mit Alkohol bekämpft. Mit dem 42-Jährigen sei er im Streit gelegen, erklärte Jelinek, was das Opfer allerdings bestritt.

0,8 Promille zur Tatzeit

Der Angeklagte hatte zur Tatzeit 0,8 Promille Alkohol im Blut. Er soll in den vergangenen drei Jahren rund 75.000 Euro bei Sportwetten verspielt haben. Laut dem gerichtlich beeideten Neuropsychiater Wolfgang Soukop, der den 54-Jährigen begutachtete, handelte es sich um einen "Grenzfall zwischen einem pathologischen Spieler und einem problematischen Spieler". Der Gutachter konnte aber weder eine Geisteskrankheit noch eine schwere Persönlichkeitsstörung bei dem Mann feststellen. "Narzisstische Persönlichkeitsmerkmale stehen im Vordergrund." Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten auch noch versuchte schwere Nötigung und gefährliche Drohung vor. Voraussichtlich wird noch heute ein Urteil gesprochen.