Die burgenländische Landeshauptstadt geht ab 16. Juli mit technischen Wegfahrsperren, sogenannten Parkkrallen, gegen zahlungsunwillige Kurzparksünder vor. Die Möglichkeit, die Parkkrallen einzusetzen, bestehe bereits ab Juli, während der ersten beiden Wochen gelte aber noch eine Schonfrist, in der auf Informationsschreiben gesetzt werde, hieß es am Donnerstag von der Stadtgemeinde.

Durch die Wegfahrsperren werde die Strafverfolgung von Lenkern mit mehreren Übertretungen wesentlich erleichtert und Strafen die sonst uneinbringlich wären - insbesondere bei ausländischen Lenkern - könnten besser verfolgt werden, betonte Bürgermeister Thomas Steiner (ÖVP). Demnach müssen Kurzparksünder, die ihre Organstrafverfügung nicht zahlen, bei einer erneuten Übertretung mit der Wegfahrsperre rechnen. Der Einsatz von Parkkrallen wurde durch eine Novelle des burgenländischen Kurzparkzonengebührengesetzes möglich.