Im Prozess um die Tötung des Salzburgers Roland K. (63) sind am Mittwoch alle drei Angeklagten am Landesgericht Salzburg wegen Mordes, Raubes und Einbruchdiebstahls verurteilt worden. Der Musiker (25), der ein Teilgeständnis abgegeben hat, erhielt 15 Jahre Haft, seine Ex-Freundin (21) sieben Jahre Haft. Der Wirt (30) wurde zu 16 Jahren Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Unterschiedliche Reaktionen

Bei der Urteilsverkündung brach die 21-Jährige, die ihre Unschuld beteuert hatte, in Tränen aus. Sie wurde von ihrer Mutter umarmt und beruhigt. Die beiden männlichen Beschuldigten nahmen das Urteil wortlos entgegen. Der Wirt hatte im Prozess ebenfalls seine Unschuld beteuert. Der Musiker, der dem Urteil zufolge in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen werden muss, hatte sich zu einem Raub ohne Tötungsabsicht verantwortet.

Alle drei Verteidiger erbaten Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Deshalb sind die Urteile nicht rechtskräftig. Die Vorsitzende des Geschworenengerichtes, Richter Christian Ureutz, nannte einige Milderungs-, aber auch Erschwernisgründe, die zu der Strafbemessung herangezogen wurden. Der Musiker habe zur Wahrheitsfindung beigetragen, sagte Ureutz. Bei allen drei Beschuldigten wurde das Zusammentreffen von mehreren Vergehen als erschwerend gewertet.

Laut Anklage sollen der Musiker und seine damalige Freundin den vermögenden Akademiker nach der Verabreichung von Pralinen, in die sie sieben bis acht Tabletten des Schlafmittels Noctamid gemischt hätten, in dessen Villa in der Stadt Salzburg am 19. Juli 2016 getötet haben. Roland K. sei gefesselt und geknebelt auf einer Matratze im Keller seines Hauses alleine zurückgelassen worden, lautete der Vorwurf von Staatsanwältin Sabine Krünes. Der Wirt, der ein Freund des Musikers war, habe das Paar zu der Tat angestiftet. Das Motiv: Die Beschuldigten hätten aus dem Nachlass des Salzburgers ein schönes Leben führen wollen. Der Musiker gestand einen Raub ohne Tötungsvorsatz ein. Seine Ex-Freundin und der Wirt beteuerten ihre Unschuld.

Die Leiche von Roland K. wurde am 12. Mai 2017 in einem aufgelassenen Schweinestall auf dem Grundstück des Gastronomen im Innviertel nach einem Hinweis des bereits in Verdacht geratenen Musikers gefunden. Die Leiche sollen die zwei Männer in einem alten Futtertrog versteckt haben. Sie war so stark verwest, dass die Gerichtsmedizin keine Todesursache feststellen konnte. Die Staatsanwältin ging davon aus, dass der Akademiker gewaltsam erstickt wurde.

Die Tat wurde laut Krünes "minutiös geplant". Der Musiker sollte danach Wertgegenstände und Bargeld aus der Villa des Akademikers holen und so dem Wirt die rund 10.000 Euro zurückgeben, die er für den Konsum von Drogen und Spirituosen dem Gastronom noch schuldete. Die Anklage basiert im Wesentlichen auf ein Teilgeständnis des Musikers vom September 2017, nachdem er zuvor den Ermittlern unterschiedliche Tatversionen geliefert und sich dabei nicht belastet hatte.

Die Ermittlungsergebnisse stimmen laut Staatsanwältin mit den Aussagen des Musikers überein. Es gebe genügend belastende Indizien, um das Trio im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. Krünes verwies dabei auch auf die Rufdaten-Rückerfassung der Mobiltelefone der Beschuldigten, die Auswertung einer Vielzahl von Kurznachrichten der Handys und die sichergestellten Google-Standortdaten.

Der Verteidiger des Musikers, Franz Essl, erklärte in dem Prozess gebetsmühlenartig, dass der Raub schiefgelaufen und keine Tötungsabsicht hinter dem Plan gestanden sei. "Wir wollten ihn nicht töten. Es tut mir leid", lauteten gestern die Schlussworte des Musikers, der sich als einziger der Angeklagten nochmals zu den Vorwürfen geäußert hatte. Sein Anwalt ersuchte das Gericht wegen des Geständnisses des Mannes und seines Beitrages zur "Sachaufklärung" um eine mildere Strafe. Der "Spiritus Rector" in der Causa sei der Wirt gewesen, meinte Essl.

Freispruch gefordert

Die Anwälte der anderen Beschuldigten forderten einen Freispruch. Es gebe kein Motiv für die beiden, den Salzburger auszurauben oder gar zu töten, der Musiker habe das Talent, "perfekt zu lügen". Rechtsanwalt Jörg Dostal, Anwalt des Gastronomen, erklärte, sein Mandant habe genug Geld und sei auf die Rückzahlung der Schulden des Musikers nicht angewiesen gewesen. Der Wirt habe sich 8.000 Euro für einen netten Abend in einem Etablissement leisten können. Dass dieser auf seinem zu Verkauf stehenden Grundstück Monate lang eine Leiche liegen lasse, bezeichnete Dostal als "lebensfremd".

Dem Verteidiger der 21-Jährigen, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, fehlten "objektive Beweise" in dem Verfahren. Das Abendessen am Tattag mit "Garnelen und Salat" und als Nachspeise die mit Schlaftabletten versetzten Pralinen hat es nach Ansicht von Jelinek in der Wohnung des damaligen Paares im Flachgau mit Roland K. gar nicht gegeben. Dass am selben Tag in einem Supermarkt mit der Bankomatkarte seiner Mandantin die angeblichen Zutaten für das vom Musiker geschilderte Dinner bezahlt wurde, dafür fand die 21-Jährige eine Erklärung: "Ich habe mit meinem Hund draußen gewartet. Wir haben ausgemacht, dass ich die Einkäufe zahle und er die Miete." Der Musiker habe ihre Bankomatkarte verwenden dürfen, sie habe ihn geliebt und ihm vertraut. Das Schlafmittel Noctamid kaufte sie ebenfalls am selben Tag in einer Apotheke - wegen Schlafstörungen aufgrund Beziehungsproblemen mit dem Musiker, wie sie erläuterte.