Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun einen Rechtsstreit um die Salzburger Mozartkugel beendet. Nur das Original der Konditorei Fürst darf in silbernes Stanniolpapier mit blauem Aufdruck eingewickelt werden. Der Hersteller hatte einen Konkurrenten geklagt, der für seine Kugeln die gleiche Art der Verpackung wählte, um am Erfolg von Fürst teilzuhaben. Laut OGH bestehe Verwechslungsgefahr.