Mit einem Schießunfall hat sich am Montag der 45-jährige Banker verantwortet, der am 18. September 2015 in Wien-Währing seinem um zwei Jahre jüngeren Stiefbruder in den Kopf geschossen hatte. "Ich bekenne mich der fahrlässigen Tötung schuldig", sagte er zum Auftakt seines Mordprozesses im Landesgericht Korneuburg. Die Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt, das Urteil wird für Mittwoch erwartet.

"Ich hab' den Eric geliebt. Er war mein Bruder, mein bester Freund. Das Letzte, was ich hätte tun wollen, war den Eric verletzen", gab der Angeklagte zu Beginn seiner Einvernahme zu Protokoll. Eric J. sei "der Mensch, mit dem ich am meisten Zeit verbracht habe" gewesen. "Schießunfälle sind Legion. Besonders bei Leuten, die glauben, sie können mit einer Waffe umgehen - wie mein Mandant", gab Verteidiger Rudolf Mayer zu bedenken. Der Angeklagte habe "in bodenlosem Leichtsinn mit einer Waffe herum getan. Er weiß, was er angerichtet hat."

Die Polizei habe in diesem Fall "einseitigst" gegen den Banker ermittelt, meinte Mayer. Die beiden Brüder hätten "nie ein böses Wort gewechselt", der 45-Jährige hätte keinen Grund gehabt, mit Absicht auf den 42-Jährigen zu schießen.

Reichlich Alkohol

Der Angeklagte hatte am Abend des 18. September 2015 Eric J. zum Grillen eingeladen: "Es war der letzte warme Sommerabend." Nach reichlichem Alkoholkonsum - der Banker hatte im Tatzeitpunkt 2,2 Promille im Blut - beschloss der 45-Jährige, seinem Bruder seine beiden Schusswaffen zu zeigen. Er habe zuvor schon mehrmals vor Eric J. mit den Waffen hantiert. Der Banker holte seine Waffenkoffer und nahm eine Glock mit einem angesteckten Magazin in die Hand: "Eine idiotische Idee." Plötzlich habe sich versehentlich ein Schuss gelöst.

"Ich weiß nicht, wie es passiert ist. Wir reden ganz normal. Auf ein Mal geht ein Schuss los und ich denk mir 'Scheiße, hoffentlich ist nix passiert'." Zunächst habe er geglaubt, dass das Projektil Eric J. verfehlt hatte, schilderte der Angeklagte: "Das Nächste, was ich gesehen habe, war das viele Blut am Boden. Es ist wahnsinnig schnell gegangen." Das Projektil traf den 42-jährigen oberhalb der linken Augenbraue. Er hatte keine Überlebenschance.

Staatsanwältin Gudrun Bischof unterstellt dem Banker, "entgegen seinen Angaben einen gezielten Schuss abgegeben zu haben". Sie stützte sich dabei vor allem auf das Gutachten der Blutspuren-Expertin Silke Brodbeck, die Auswertung von Handy-Daten und "objektive Spuren", wie die Staatsanwältin betonte. Nach Ansicht der Anklägerin kommt "möglicherweise Eifersucht als Motiv" infrage, so Bischof: "Das Motiv ist aber nicht der zentrale Punkt. Die zentrale Rolle kommt den objektiven Beweismittelspuren zu."

Fest steht, dass die Ex-Frau des Angeklagten - eine Wiener Staatsanwältin, die er nach der Trennung eigenen Angaben zufolge weiter geliebt hat - mit dem Getöteten per Smartphone seit Oktober 2013 Anzüglichkeiten ausgetauscht haben soll. Der Angeklagte soll die Möglichkeit gehabt haben, diese auf seinem iPhone mitzulesen. Er und seine Ex-Frau benutzten weiterhin denselben Apple-Account, eingehende Textnachrichten und Anrufe wurden angeblich auf beide Geräte synchronisiert.

Affäre als Motiv?

Eric J. habe sich "regelmäßig mit der Gattin des Angeklagten verabredet", erläuterte Staatsanwältin Bischof. Einige Textnachrichten "lassen möglicherweise den Schluss zu, dass die beiden ein Verhältnis hatten", stellte Bischof fest. Beweise dafür gibt es aber keine. Folgt man Verteidiger Mayer, war Eric J. weniger an der Ex-Frau des Angeklagten interessiert als an anderen bei der Staatsanwaltschaft Wien tätigen Staatsanwältinnen: "Sie sollte ihm Kolleginnen zuführen." "Bring mir endlich auch andere", soll der 42-Jährige - teilweise mit Erfolg - verlangt haben.

Er habe nie vermutet, dass Eric J. ein Verhältnis mit seiner Ex-Frau hatte, erläuterte der Angeklagte dem Schwurgericht (Vorsitz: Andrea Wiesflecker). Die beiden hätte "eine Art Freundschaft" verbunden, sagte der 45-jährige Banker. Eric habe den Kontakt zu der bei der Staatsanwaltschaft Wien tätigen Staatsanwältin genutzt, um andere Staatsanwältinnen kennenzulernen. "Es war bekannt, dass sie ihm Kolleginnen vermittelt, Singles. Das wusste ich immer. Das war ein Dauerthema", berichtete der Angeklagte.

Seine eigene Beziehung zu seiner Ex-Frau lasse sich "nicht in gängige Muster einordnen", verriet der 45-Jährige. Die Staatsanwältin hatte sich 2013 von ihm getrennt. 2015 ließ man sich einvernehmlich scheiden, blieb aber weiter eng verbunden. So machten die beiden nach wie vor gemeinsam Urlaub. Ab 23. September 2015 - und damit fünf Tage nach der inkriminierten Bluttat - hätten die Staatsanwältin und ihr Ex-Mann zweiwöchige Ferien auf Mauritius verbringen wollen - in einem Doppelzimmer, wie der Angeklagte erklärte.

"Wir hatten eine für Dritte schwer erklärbare Beziehung. Wir haben im gleichen Bett geschlafen, hatten aber keinen Sex. Ich liebe sie heute auch noch", gab der Banker zu Protokoll. Dass man nicht mehr intim war, dürfte für seine Gefühle keine große Bedeutung haben. "Ich hatte keine andere Liebesbeziehung. Ich hab' auch keine gesucht. Ich konnte nicht los von ihr, sie konnte nicht los von mir", meinte der 45-Jährige. Was seine Ex-Frau betrifft, habe er von keiner anderen Beziehung gewusst: "Ich bin sicherlich unterdurchschnittlich eifersüchtig. Eine rein sexuelle Beziehung hätte ich akzeptiert." Auf die Frage der Richterin, ob eine solche Beziehung bei ihm nicht Rachegefühle ausgelöst hätte, bemerkte der Angeklagte: "Rache dafür wär' lächerlich. Die Welt ist voller Versuchungen."

Tatrekonstruktion

Nach einer Mittagspause wurde zunächst das einstündige Video von der Tatrekonstruktion gezeigt. Daraus ging hervor, dass der Banker kurze Zeit vor dem tödlichen Schuss seiner Ex-Frau eine SMS geschickt und diese aufgefordert hatte, doch auch noch vorbeizukommen. Auf Bitte von Eric habe er die Staatsanwältin gebeten, "Gras mitzubringen", gab der Banker bei dem Lokalaugenschein in seiner Wohnung an.

Mehrere Arbeitskollegen des Bankers beschrieben dessen Verhältnis zum Getöteten - dieser war als Fondsmanager in selben Institut wie der 45-Jährige tätig - als gut bis erstklassig. Eine Frau, die mit den beiden fünf Jahre lang das Büro teilte, gab als Zeugin an: "Sie hatten ein extrem freundschaftliches Verhältnis. Ich habe in all den Jahren nur Freundschaft, Respekt, Wertschätzung mitbekommen."

Ex-Frau befragt

Erst am frühen Abend - und damit zu einem Zeitpunkt, als die meisten Medienvertreter längst das Landesgericht Korneuburg verlassen hatten - hat die Ex-Frau des Bankers in den Zeugenstand treten müssen. Die bei der Staatsanwaltschaft Wien tätige Staatsanwältin, der ein Entschlagungsrecht zugestanden wäre, war zu einer Zeugenaussage bereit - allerdings erst nach Ausschluss der Öffentlichkeit.

Nach kurzer Beratung leistete der Drei-Richter-Senat einem entsprechenden Antrag Folge. Bis auf rund ein Dutzend Rechtspraktikanten mussten sämtliche Zuhörer den Gerichtssaal verlassen, weil die Staatsanwältin ihren höchstpersönlichen Lebensbereich nicht coram publico darlegen wollte. Dies nahm insofern wunder, als zwei Tage vor der Verhandlung das Nachrichten-Magazin "News" ein Interview mit der Staatsanwältin veröffentlicht hatte.

Im Gespräch mit der Zeitschrift hatte die Anklägerin versichert, sie hätte keine Affäre mit Eric J., dem Stiefbruder des Angeklagten, gehabt. "Wir waren befreundet. Wir hatten alle drei ein sehr gutes Verhältnis miteinander. Wir haben uns zu dritt getroffen oder in jeder Konstellation zu zweit. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Ex-Mann da irgendwie eifersüchtig geworden wäre", zitierte "News" die Juristin. Ihr Ex-Mann sei grundsätzlich kein eifersüchtiger Mensch. Dass ihr dessen Stiefbruder anzügliche SMS schickte, nannte die Staatsanwältin "News" gegenüber eine "einseitige Konversation". Sie sei "nicht der Moralapostel, der meinen Freunden vorschreibt, wie sie sich auszudrücken haben".

Fortsetzung am Dienstag

Laut "News" hat die Staatsanwältin ihren unter Mordverdacht in U-Haft sitzenden Ex-Mann auch im Gefängnis besucht. Sie sei "davon überzeugt, dass es ein Unfall war, ja", wird sie in der aktuellen Ausgabe des Magazins zitiert. Die Frage, ob sie den Kontakt zu dem 45-Jährigen im Fall einer Verurteilung abbrechen würde, machte die Staatsanwältin in dem Interview vom Ausgang des Verfahrens abhängig: "Es kommt darauf an, was bei dieser Verhandlung herauskommt, also insgesamt, nicht nur auf den Urteilsspruch. Oder würden Sie den Kontakt abbrechen zu jemandem, der Ihr Freund ist, wenn er verurteilt wurde, und Sie sind der Meinung, das passt nicht so ganz zusammen? Ich glaub, das macht man nicht mit Freunden, oder?"

Aus welchen Gründen die Zeugin diese Angaben nicht im Gerichtssaal öffentlich wiederholen wollte, blieb offen. Möglicherweise befürchtete sie weitergehende, tiefer in ihr Privatleben reichende Fragen. Die Verhandlung wird morgen, Dienstag, um 8.30 Uhr fortgesetzt. Zahlreiche Sachverständige werden ihre Expertisen abgeben. Dabei dürfte vor allem die Gutachterin für Blutspurenmuster-Analyse, Silke Brodbeck, im Mittelpunkt stehen. Anhand von Blutspritzern am Tatort hält sie es für wahrscheinlicher, dass die Schilderung des Angeklagten zum Tathergang nicht den Tatsachen entspricht. Allerdings soll Brodbeck für ihre Sachverständigentätigkeit nicht sämtliche Fotos aus der Tatort-Mappe bekommen und sich ihr Gutachtenauftrag auf nicht alle Blutspuren bezogen haben.