Ein 20 Jahre alter Flüchtling aus dem Irak, der sich am 2. Dezember 2015 im Theresienbad in Wien-Meidling an einem zehn Jahre alten Buben vergangen hatte, ist am Dienstag im Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen und Vergewaltigung verurteilt worden. Er erhielt sechs Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bedenkzeit für Angeklagten

Dem Schöffensenat (Vorsitz: Norbert Gerstberger) erschien die verhängte Strafe bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren angemessen. Dem Angeklagten wurden seine bisherige Unbescholtenheit, sein Alter unter 21 und die "ungünstigen Lebensbedingungen" mildernd angerechnet. Der missbrauchte Bub bekam 4.730 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen. Der Angeklagte bat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Roland Kier um Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Der Iraker war im September 2015 über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Am ersten Verhandlungstag im vergangenen April hatte er zugegeben, den unmündigen Schüler an der Hand gepackt, in eine WC-Kabine gedrängt, die Tür von innen verriegelt und den Buben missbraucht zu haben. Zu den psychischen Folgen der Tat stellte Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter nun in einem Gutachten fest, dass der Bub seither an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung leidet, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist.

"Tiefgreifende Verzweiflung" ausgelöst

Während der Erörterung des Gutachtens wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Staatsanwalt bemerkte allerdings in seinem Schlussplädoyer unter Berufung auf die Expertise, der Zehnjährige hätte nicht nur Hämatome und somit körperliche Verletzungen davongetragen: "Die Tat hat bei ihm eine tiefgreifende Verzweiflung ausgelöst." Arno Pajek, der Rechtsvertreter des Buben, betonte, er habe es in seinen 13 Jahren als juristischer Prozessbegleiter selten erlebt, "dass mit einer derartigen Brutalität gegen einen Minderjährigen vorgegangen wird. Er hat geweint, und er (der Täter, Anm.) hat trotzdem nicht aufgehört."

Für Verteidiger Kier war es demgegenüber "der leichteste Fall". In seiner Laufbahn habe er immer wieder Missbrauchsfälle erlebt: "Normalerweise sind das Familienväter, die jahrelang ihre Töchter missbrauchen." Im Unterschied dazu handle es sich bei der inkriminierten Straftat "rein rechtlich" um einen "Minimalfall, weil er drei, vier Minuten gedauert hat".

Der Angeklagte war noch im Hallenbad festgenommen worden. Der missbrauchte Bub hatte sich an den Bademeister gewandt, der die Polizei verständigte. Umgehend setzten sich Beamte der ums Eck gelegenen Polizeiinspektion (PI) Hufelandgasse in Bewegung, die den Verdächtigen beim Springen vom Dreimeterbrett wahrnehmen konnten und abführten. In seiner ersten Befragung auf der PI legte der 20-Jährige ein Geständnis ab und erklärte laut Einvernahmeprotokoll, er sei seinen "Gelüsten nachgegangen". Er habe "seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt".

Auf die Frage der Beamten, ob es nicht auch im Irak verboten sei, mit zehnjährigen Buben Sex zu haben, antwortete der Flüchtling: "So etwas ist in jedem Land der Welt verboten." Darüber hinausgehend räumte er ein: "Wenn Sie mir sagen würden, das Opfer ist jünger, würde ich es auch glauben."

Der schlaksige, beinahe noch jugendlich wirkende Angeklagte hatte im Irak als Taxifahrer gearbeitet. Im September 2013 heiratete er, seine Frau bekam bald danach ein Kind. Im August 2015 entschied er sich, den Irak zu verlassen, um für sich und seine Familie etwas aufzubauen.