Tabakprodukte, die zuvor hergestellt wurden und daher noch keine Warnhinweise führen müssen, dürfen in den Trafiken noch bis 20. Mai 2017 verkauft werden.

Abschreckende Wirkung

Die EU-Tabakrichtlinie sieht unter anderem Verordnungen zur Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen vor. Sie enthält Vorschriften über Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen. Mit Fotos von Krebsgeschwüren oder Raucherlungen soll eine abschreckende Wirkung insbesondere für Jugendliche erzielt werden. Die Warnhinweise müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite von Verpackungen bedecken.