Im Fall um mögliche Erpressung mit vergifteten Babykostgläschen von Hipp dürfte ein zweites manipuliertes Behältnis im Burgenland gekauft worden sein. „Wir gehen davon aus, dass zumindest noch ein zweites Glas unterwegs ist“, sagte Polizeisprecher Helmut Marban am Sonntag auf APA-Anfrage. Das Produkt könnte, so wie das am Samstag in Schützen am Gebirge (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) sichergestellte Glas, mit Rattengift versehen sein.
Indes hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt Ermittlungen wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung aufgenommen. Das teilte Behördensprecherin Petra Bauer am Sonntagvormittag auf APA-Anfrage mit. „Eine genaue toxikologische Untersuchung des sichergestellten Glases wurde angeordnet“, sagte Bauer. Es gehe jetzt vorrangig „um Gefahrenabwehr“, skizzierte sie den derzeitigen Ermittlungsstand.
Manipuliertes Hipp-Glas noch im Umlauf
Die Polizei appellierte zur Vorsicht, insbesondere in Bezug auf dieses möglicherweise manipulierte Behältnis, das noch im Umlauf sein dürfte. Nach aktuellem Ermittlungsstand seien verdächtige Produkte erkennbar an einem weißen Aufkleber mit rotem Kreis am Glasboden. Hinzu komme ein geöffneter oder beschädigter Deckel und ein fehlender Sicherheitsverschluss, wodurch das sogenannte Knack-Geräusch beim ersten Öffnen fehlt.
Das zuletzt in Schützen am Gebirge sichergestellte Glas - der Inhalt schlug bei einer Untersuchung positiv auf Rattengift an - wurde in einer Spar-Filiale in Eisenstadt gekauft, sagte Marban weiters. Auf dieses Geschäft dürfte sich ein Hinweis an die Ermittler bezogen haben, der nach anfänglichen Erhebungen in Deutschland auf behördlichem Weg zur heimischen Polizei gelangt war. In Tschechien und der Slowakei seien ebenfalls markierte Gläser polizeilich sichergestellt worden, hieß es bereits am Samstagabend in einer Aussendung.
Keine Foto-Veröffentlichung
Ein Foto des am Samstag sichergestellten Glases veröffentlicht die burgenländische Polizei indes nicht. Marban verwies hier auf die Gefahr möglicher Nachahmer, insbesondere hinsichtlich des weißen Aufklebers und des roten Kreises am Glasboden.
Dass es in der Causa um Erpressung geht, bestätigte Marban indes nicht. Generell äußerte er sich auch nicht zu konkreten Ermittlungsschritten und möglichen Verdächtigen. Es gebe laufende Ermittlungen in Deutschland, „die ich nicht konterkarieren möchte“. Weiterhin bittet die Polizei auch um Hinweise unter der Telefonnummer +43-5913310-3333. Hier seien seit dem späten Freitagabend „viele Telefonate von besorgten Bürgerinnen und Bürgern eingegangen“.
Der späte Freitagabend war der Zeitpunkt, als die Causa um den Rückruf aller Babykostgläschen von Hipp bei Spar Österreich bekannt geworden war. Konkret geht es um den Artikel „Gemüsegläschen Karotte mit Kartoffel“ 190 Gramm. Dass Rattengift beigemengt worden sein könnte, zeichnete sich ab Samstagabend ab, Gesundheitsministerium und Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sprachen daraufhin davon, dass „besondere Vorsicht geboten ist, bis der Fall vollständig aufgeklärt“ ist.
AGES rät zu Wachsamkeit
Infolge dessen kann es zu einer verminderten Gerinnungsfähigkeit des Blutes kommen. Mögliche Folgen davon sind Zahnfleischbluten, Nasenbluten, blaue Flecken und Blut im Stuhl. Die AGES rät Eltern, die bei ihren Kleinkindern diese Symptome in Verbindung mit extremer Schwäche oder Blässe feststellen, unbedingt einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen und diese zu informieren, ob ihr Kind zuletzt Babykost zu sich genommen hat.
„Bei entsprechender ärztlicher Behandlung, insbesondere durch die Gabe von Vitamin K, ist die Vergiftung gut behandelbar“, betonte die AGES.
Strengere Regeln für Verkauf seit 2026
Rattengift aus dem Baumarkt? Wenn es nach der EU geht, ist das bereits seit 1. Jänner 2026 nicht mehr erlaubt. Denn seither gilt ein neues EU-weites Gesetz, das den Verkauf von Rattengift an Privatleute verbieten soll. Die Europäische Biozidverordnung (EU 528/2012) ist die Basis dafür. Künftig soll eine Abgabe von Rodentizide, die umgangssprachlich als „Rattengifte“ bezeichnet werden, nur noch an geschulte Personen erfolgen. Betroffen davon sind Produkte mit den Wirkstoffen Brodifacoum, Bromadiolon, Chlorophacinon, Coumatetralyl, Difenacoum, Difethialon oder Flocoumafen.