Mehr als elf Jahre nach ihrer Ausreise nach Syrien, um sich der Terrormiliz „Islamischer Staat“ anzuschließen, musste sich am Mittwoch eine heute 28-jährige Halleinerin am Salzburger Landesgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation vor. Die junge Frau zeigte sich umfassend geständig und bat mit ihrer Anwältin Doris Hawelka um eine zweite Chance. Das Schöffengericht verkündete gegen 12.30 Uhr das Urteil: 24 Monate bedingte Freiheitsstrafe, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.rechtskräftig).
Mit 17 nach Syrien
IS-Rückkehrerin Maria G. zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt
Die heute 28-Jährige musste sich wegen des Vorwurfs der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation vor Gericht verantworten.
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