Für ein Urteil der besonderen Art sorgte laut der „Presse“ ein Schiedsgericht in Wien. Denn es fällte seine Entscheidung in einem Streitfall auf Basis der Scharia, also des islamischen Rechts. Das Urteil wurde mittlerweile auch vom Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigt.
Wie es dazu kam: Zwei Männer in Wien schlossen eine Vereinbarung, falls es zu vertraglichen Streitigkeiten kommen sollte. In der Vereinbarung wurde festgehalten, dass in einem solchen Streitfall das Schiedsgericht anhand der islamischen Rechtsvorschriften entscheiden soll.
Gericht entschied auf Grundlage der Vereinbarung
Als es tatsächlich zu Streitigkeiten zwischen den beiden kam, rief einer der Männer laut der „Presse“ das Schiedsgericht an. Die Entscheidung des Schiedsgerichts: Einer der beiden Männer müsse dem anderen 320.000 Euro bezahlen. Als Grundlage für die Entscheidung nannte das Schiedsgericht die Vereinbarung der beiden Männer.
Analyse von Walter Hämmerle
Der „verurteilte“ Mann zweifelte daraufhin die Rechtsgültigkeit der Entscheidung des Gerichts an, da die Scharia von unterschiedlichen Gelehrten verschieden ausgelegt werde. Zudem würde die Berufung auf die Scharia gegen Grundwerte des österreichischen Rechts verstoßen.
Landesgericht bestätigt Urteil des Schiedsgerichts
Wie die „Presse“ berichtet, entschied das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen nun, dass die Entscheidung des Schiedsgerichts gilt. Die Begründung: Man habe nicht nachzuprüfen, ob oder welche islamischen Rechtsregeln angewandt wurden. Das Ergebnis widerspreche den österreichischen Grundwertungen nicht.
Das bedeutet: In einer Schiedsvereinbarung können für Ansprüche auf Vermögenswerte islamische Rechtsvorschriften wirksam vereinbart werden.