Tatsächlich wurden mehrere verbotene Waffen gefunden und sichergestellt, etwa Maschinenpistolen, die gesetzlich als verbotenes Kriegsmaterial gelten. Im Zuge der Polizeiaktion wurde auch ein behördliches Waffenverbot ausgesprochen, wodurch auch die bisher legalen Waffen automatisch zu verbotenen wurden. Sie wurden alle eingezogen, die Rede war von 373 Stück. Nähere Details wollten die Behörden vorerst nicht nennen.

Immer wieder Waffenfunde

Der Fund ist jedenfalls keine Ausnahme. Immer wieder tauchen NS-Devotionalien und Waffen auf. Dabei sticht vor allem die rechtsextreme Szene heraus, bei der immer wieder illegaler Waffenbesitz festgestellt wird.

Die Gesetzeslage bezüglich NS-Symbolen und Erinnerungsstücken ist zudem klar. Das Verbotsgesetz wurde im Frühjahr 1945 von der provisorischen Staatsregierung Österreichs beschlossen. Zentrale Punkte sind das Verbot der NSDAP und mit ihr zusammenhängender Organisationen und das Verbot, sich im Sinne der NSDAP wiederzubetätigen.

Wiederbetätigung kann zur Kündigung führen

Für Nationalsozialisten gab es eine Registrierungspflicht, sie wurden zu finanziellen Sühneleistungen verpflichtet und waren vorübergehend von einigen Tätigkeiten und vorübergehend vom Wahlrecht ausgeschlossen. In der ersten Fassung des Verbotsgesetzes standen auf Wiederbetätigung noch die Todesstrafe bzw. bis zu 20 Jahre schwerer Kerker.

1992 wurden in einer umfassenden Novelle die Strafdrohungen deutlich herabgesetzt. Die Leugnung, gröbliche Verharmlosung oder das Gutheißen des Holocaust kam als neuer Straftatbestand dazu. 2023 gab es erneut eine größere Novelle. Seither ist Diversion auch bei Erwachsenen möglich, Devotionalien können leichter eingezogen und im Ausland begangene Straftaten leichter bestraft werden. Öffentlich Bediensteten droht bei Verurteilung nach dem Verbotsgesetz der Amtsverlust. Außerdem ist nun jede und nicht nur eine „gröbliche“ Verharmlosung der nationalsozialistischen Gräuel strafbar, gleichzeitig wurde der Strafrahmen gesenkt.