Produkte des täglichen Gebrauchs werden online bestellt oder mit dem Bankomaten bezahlt, Freunde und Familie werden mit dem Handy kontaktiert, für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel drückt man sich ein Ticket aus dem Automaten oder nutzt den Online-Shop – banal wirkende Tätigkeiten im Alltag sind für Menschen mit Behinderung in zahlreichen Fällen aufgrund fehlender Barrierefreiheit mit Hindernissen und Schwierigkeiten verbunden. Aus diesem Grund tritt ab 28. Juni eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die Barrierefreiheit in ausgewählten Bereichen verpflichtend macht.