Eine unklare Formulierung oder besser gesagt der fehlende Zusatz „pro Spiel“ könnte, wie „Profil“ berichtet, den Österreichischen Lotterien zum Verhängnis werden. Denn statt wie vorgesehen zwei Jackpotgewinner stellen nun 200 Spieler den Anspruch auf den Hauptgewinn.
Konkret handelt es sich um die Serie 446 der Österreichischen Lotterien. Das sind die Rubbellose „1 Jahr Weihnachten!“. Der Hauptgewinn verspricht 5000 Euro pro Monat – und das für ein ganzes Jahr. Die Gewinner dürfen sich daher insgesamt über 60.000 Euro freuen. Laut dem Bericht des „Profil“ wurden 1,2 Millionen dieser Lose verkauft. Allerdings dürfte den Lotterien hier ein Druckfehler auf den Losen passiert sein. Denn: auf den Losen befinden sich zwei Spiele.
Rubbellos: Formulierung lässt Interpretationsspielraum
Eigentlich sollten Spieler nur dann den Hauptgewinn bekommen, wenn sie dreimal pro Spiel ein 5000-Euro-Symbol aufrubbeln. Allerdings fehlt dieser Zusatz pro Spiel auf den Losen. Denn dort steht lediglich geschrieben „Finden Sie 3 x das Geldschein-Symbol ,5000‘, gewinnen Sie EUR 5.000,- monatlich, 1 Jahr lang!“. Genau diese Formulierung führt nun dazu, dass 200 Spieler den Jackpot für sich beanspruchen.
Einer der Spieler hat vor Gericht bereits gewonnen, die Lotterien mussten ihm die 60.000 Euro ausbezahlen. Von einer „professionellen Spielanbieterin erwartet der durchschnittliche Erklärungsempfänger eine besondere Genauigkeit und Klarheit beim Verfassen der Spielbedingungen“, begründete die Richterin das Urteil. Der Anwalt des Loskäufers, Oliver Peschel, vertritt mittlerweile rund 180 Losbesitzer und kündigte weitere Klagen im niedrigen zweistelligen Bereich an. Würden alle Kläger ebenfalls Recht bekommen, könnten die Lose für die Österreichischen Lotterien zu einem riesigen Minusgeschäft werden, denn dann müssten sie insgesamt 12 Millionen Euro ausbezahlen.
Rechtsabteilung der Österreichischen Lotterien hält dagegen
In der Rechtsabteilung der Österreichischen Lotterien scheint man das jedoch anders zu sehen. Mittlerweile ist man dazu übergegangen, allen betroffenen Spielern die Rückerstattung des Lospreises anzubieten, der Spielvertrag werde wegen Irrtums aufgehoben. Immerhin gäbe es unter den 1,2 Millionen verkauften Losen knapp 270.000 Lose, die nach der Logik der Kläger Anspruch auf den Hauptgewinn hätten. Der Anwalt Philipp Kalser, der ebenfalls einen Kläger vertritt, will dies nicht gelten lassen: Ein Irrtum „mag möglicherweise vorliegen, aber die Aufklärung darüber ist schlicht nicht rechtzeitig erfolgt“, sagte der Advokat.
Einzelne Kläger sollen sich laut Peschel bereits im November 2023 bei den Lotterien gemeldet und ihren vermeintlichen Hauptgewinn beansprucht haben. Die Lose wurden jedoch noch im Jänner 2024 verkauft, merkte der Anwalt im Gespräch mit der APA an.