Am Bundesverwaltungsgericht in Wien wird am Freitag (28. Juni) über die Rückkehr der seit zehn Jahren in Syrien lebenden Salzburgerin Maria G. nach Österreich verhandelt. Die Frau verließ Ende Juni 2014 als 17-Jährige ihr Elternhaus, um sich laut Ansicht der Behörden dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen. Sie bekam zwei Söhne und lebt seit der Zerschlagung der Terrormiliz in kurdischen Internierungslagern. Das Außenministerium weigert sich bislang, sie zurückzuholen.