Unser Meldesystem dient dazu, solche Hinweise strukturiert, transparent und fair zu bearbeiten. Bitte geben Sie in Ihrer Meldung die ID der betreffenden politischen Werbung an. Diese ID finden Sie in der jeweiligen Transparenzbekanntmachung. So können wir Ihr Anliegen rasch zuordnen und eine sorgfältige Prüfung sicherstellen. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Beschwerden bearbeitet werden können.

Wir prüfen alle eingehenden Meldungen sorgfältig, unparteiisch und objektiv, im Einklang mit den Vorgaben der EU-Verordnung.

Wir weisen darauf hin, dass bei einem Verstoß einer politischen Werbung gegen die TTPW-Verordnung auch ein Beschwerderecht an die zuständigen Behörden zusteht. Die Beschwerde ist im Falle der Nichteinhaltung der speziellen Anforderungen in Bezug auf Targeting und Anzeigenschaltung im Zusammenhang mit politischen Anzeigen im Internet (Artikel 18 und 19 der TTPW-Verordnung) an die österreichische Datenschutzbehörde zu richten und in allen anderen Fällen von Verstößen gegen die TTPW-Verordnung an die vom österreichischen Staat noch zu benennende Behörde (diese wird hier nach Bekanntwerden umgehend ergänzt). Sollten Sie sich individuell durch die politische Anzeige in ihren Rechten verletzt erachten, steht Ihnen der Weg der ordentlichen Gerichtsbarkeit offen.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier unter Punkt 2)D).