Drei Jahre lang wurde unter Einsatz des gesamten juristischen Arsenals darum gestritten, ob der Landesrechnungshof die Wohnbauträger prüfen darf. Die Sache wanderte zum Höchstgericht, etliche Behörden und Landesverwaltungen wurden mit Riesenaufwand befragt. Nun steht fest: Die Prüfer dürfen nicht in die Bücher der Wohnbaufirmen hineinschauen, obwohl diese Firmen mit beträchtlichen öffentlichen Subventionen arbeiten.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.