Der Fall Maurer, sollte Anlass für neue Regeln sein. Die Verurteilung weist auf Gesetzeslücken hin.
Eine junge Frau wird aufs Übelste sexistisch geschmäht, macht die ekelhaften Texte öffentlich und wird dafür verurteilt. Üble Nachrede. Der Kläger bestreitet, die Texte, die zweifelsfrei von seinem Facebook-Account abgeschickt wurden, selbst verfasst zu haben, und kommt damit in erster Instanz durch. Die Beklagte konnte das Gegenteil nicht beweisen.
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