Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Das ist das Legalitätsprinzip; es ist in Artikel 18 unseres Bundesverfassungsgesetzes verankert. Damit ist es der Verwaltung untersagt, freihändig Maßnahmen zu treffen, zu schalten und zu walten, wie es ihr gefällt. Das Gesundheitsministerium musste das schmerzhaft erfahren. Der Verfassungsgerichtshof hat Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie aufgehoben, wenn und soweit sie nicht durch ein Gesetz gedeckt waren.