Wer seit August an Covid-19 erkrankt, hat es im Vergleich zu den Jahren davor quasi einfach. Selbstverantwortung ist gefragt. Es gibt keine Quarantäne, keine Testpflicht, kein ...
Moment! Die Sache mit den Tests scheint anders, als von den meisten angenommen. Offenbar reicht es nicht, im Krankheitsfall mittels Wohnzimmertest eine Infektion nachzuweisen, sich – wie bei anderen Infektionen auch – zu isolieren und auszukurieren. Nein, die aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben schreiben in diesem Fall eine Überprüfung des Selbsttests mittels PCR-Abstrich vor. Binnen zwei Tagen, wie es in Paragraf 3b des Covid-Epidemiegesetzes heißt. Wer das ignoriert, dem drohen empfindliche Geldstrafen.