Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts in der „Klimaklage“, vergangene Woche von Aktivisten zu Recht als Meilenstein gefeiert, hat einen Schlüsselsatz: „(Es) darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.“