Es war nie, auch nicht im härtesten Lockdown, illegal, Freunde, Verwandte und andere private Kontakte zu besuchen. Was Juristen bereits seit Mitte März dem Wortlaut der Verordnungen des Gesundheitsministers nach immer wieder erklärt hatten, ist nun auch gerichtlich festgestellt: Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat geurteilt, dass es keine Beschränkungen auf einen bestimmten Zweck gab, die eigene Wohnung zu verlassen (solange man den vorgeschriebenen Abstand von einem Meter einhielt).