Beate Zschäpe, das (übrig gebliebene) Gesicht der rechten Terror-Gruppierung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), geht für lange Zeit ins Gefängnis. Weil das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann Zschäpes Strafe voraussichtlich nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, wie es sonst üblich ist. Die Haftstrafe ist somit auf mindestens 17 Jahre ausgedehnt, möglicherweise auch auf mehr.