Prinz Ernst August von Hannover hat gegen seine Verurteilung am Landesgericht Wels Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet und sich gegen die ihm erteilten Weisungen beschwert.
Ernst August von Hannover (links) wird vorgeworfen, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung u.a. einen Polizisten verletzt zu haben.
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