Vergangenen Herbst wurde beim Tierschutzhof Pfotenhilfe in der Grenzregion OÖ/Salzburg eine angeblich in der Nähe gefundene kleine Hündin abgegeben, deren Chip nicht registriert war. Aufgrund der Suche nach dem Halter in sozialen Medien meldete sich eine Wienerin, die "Ena" erkannte und aussagte, dass die im 3. Bezirk wohnhafte Halterin aus Serbien diese schon länger loswerden wollte. Die Hündin sei ihr "lästig" und sie könne sich auch das Futter nicht leisten. Die Halterin habe ihr zudem erzählt, dass sie Ena auch immer wieder unversorgt alleine in der Wohnung zurückgelassen hätte, wenn sie auf Urlaub fuhr, und dann die Wohnung voller Kot und Urin war.

Allein gelassen, nicht gefüttert, ausgesetzt

Die Pfotenhilfe erstattete daher Anzeige wegen Betrugs und Tierquälerei, da die Hündin auch stark abgemagert war. Bei der Verhandlung Donnerstag (13. April 2023) am Landesgericht für Strafsachen Wien zeigte sich die erwachsenenvertretene, verschuldete Angeklagte geständig. Sie sei mit der Hündin – auch finanziell – überfordert gewesen und habe sie über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend oder gar nicht gefüttert. Ein Zeuge sagte aus, dass sie die Hündin sogar aussetzen wollte.

Ena wurde alleinegelassen, ausgesetzt und nicht versorgt
Ena wurde alleinegelassen, ausgesetzt und nicht versorgt © Pfotenhilfe

Die Serbin wurde wegen Tierquälerei zu acht Monaten Freiheitsstrafe bedingt mit fünf Jahren Bewährungsfrist verurteilt und nahm das Urteil nach Rücksprache mit ihrer Verteidigerin an. Der Ausgang des Betrugsverfahrens ist noch offen.

Schadenersatz für Tierschützer

Die Pfotenhilfe erhielt 242 Euro Schadenersatz für das Aufpäppeln der abgemagerten Hündin zugesprochen. Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: "Acht Monate für Tierquälerei ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Ob es wirklich abschreckend ist, ist fraglich, zumal die Strafe einerseits ja nur bedingt ausgesprochen wurde und ohne die im Akt befindlichen Vorstrafen wohl auch weitaus milder ausgefallen wäre. Aber immerhin, wenn sie sich noch etwas zuschulden kommen lässt, wird es ernst."

In solchen Fällen Tierhaltungsverbot gefordert

Die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe fordert seit Jahren ein generelles Tierhaltungsverbot für erwachsenenvertretene (vormals "besachwalterte") Personen. Die leidgeprüfte Pfotenhilfe-Chefin dazu: "Wenn jemand keine Verantwortung für seine eigenen Handlungen übernehmen kann – und sei es nur in finanziellen Angelegenheiten –, dann kann er oder sie schon gar keine Verantwortung für andere übernehmen. Das sagt mir ja schon der Hausverstand. Und entsprechend vernachlässigt und krank sind diese Tiere auch jedes einzelne Mal, wenn sie von uns übernommen und gesundgepflegt werden müssen, sofern sie es bis dahin überhaupt überlebt haben!"

So ein Tierhaltungsverbot wäre laut Pfotenhilfe leicht zu überprüfen, nicht nur durch die Behörden, sondern auch von Erwachsenenvertretern und Sozialarbeitern, die ja regelmäßig ihre Klienten besuchen müssen. Zur Tierhaltung ist laut Tierschutzgesetz jeder berechtigt, der zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen "in der Lage ist, insbesondere auch über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt", was leider oft genug schon bei nicht erwachsenenvertretenen Tierhaltern ein Problem ist.