Sogenannte Maulschlaufen werden von vielen Hundehaltern als Ersatz für einen Maulkorb verwendet. Oft in dem Glauben, ihren Vierbeinern etwas Gutes zu tun. Doch das Gegenteil ist der Fall: Weil Hunde mit einer festsitzenden Maulschlaufe nicht richtig hecheln können, kann dieses Zubehör rasch gefährlich werden. Aus diesem Grund hat nun auch das Unternehmen Fressnapf österreichweit Warnhinweise an den Verkaufsregalen in den Märkten angebracht.

Diesen Schritt vorangegangen waren Gespräche mit der Tierschutz-Ombudsstelle Wien. "Dennoch ist ein Warnhinweis nicht ausreichend, um die leider weit verbreitete missbräuchliche Verwendung der Nylonschlaufen als Maulkorb-Ersatz zu verhindern." Die Tierschutzombudsstelle Wien fordert daher ein gesetzliches Verbot von Maulschlaufen.

Fressnapf hat österreichweit Warnhinweise an den Verkaufsregalen angebracht
Fressnapf hat österreichweit Warnhinweise an den Verkaufsregalen angebracht © Privat

Wieso Maulschlaufen gefährlich sein können

Maulschlaufen wurden eigentlich für den kurzfristigen Einsatz, etwa bei einer tierärztlichen Behandlung, entwickelt. Werden sie als Maulkorb-Ersatz eingesetzt, ist ein Hecheln für die Hunde aufgrund der fest um den Fang gebundenen Nylonschlaufe unmöglich. Dieses ist für den Luftaustausch und die Kühlung der inneren Körpertemperatur jedoch unbedingt notwendig. Dies wird vor allem dann zum Problem, je wärmer die Temperaturen sind. Im schlimmsten Fall kann ein Anstieg der inneren Körpertemperatur zu einem Kollaps oder Hitzschlag führen, der bei Hunden tödlich verlaufen kann.

Zur alltäglichen Verwendung als Maulkorb-Ersatz sind diese auch nach den Vorgaben der 2. Tierhaltungsverordnung nicht geeignet. Diese schreibt vor, dass Maulkörbe der Größe und Kopfform des Hundes angepasst sein müssen und der Hund in der Lage sein muss, zu hecheln und Wasser aufzunehmen. Maulschlaufen erfüllen diese rechtlichen Vorgaben nicht.